Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 180

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Es gibt ein weiteres Verfahren, das demnächst eingeleitet wird und bei dem sich die Republik Österreich mit einer Stellungnahme beteiligt hat. Ich denke, wir sollten dieses Verfahren abwarten und uns dann überlegen, ob es notwendig ist, unser Bundesgleichbehandlungsgesetz anzupassen und zu adaptieren oder ob es nicht doch möglich ist, es in dieser Form zu behalten, wie wir es jetzt haben.

Es wird am Donnerstag im Europäischen Parlament ein Hearing zu diesem Kalanke-Urteil geben, bei dem sowohl der Rechtsausschuß als auch der Sozialausschuß versuchen werden, zu einem Ergebnis zu kommen, das die Frauenförderung in allen Staaten der EU nicht nur zuläßt, sondern auch in der Form gestattet, wie sie in sehr vielen Ländern, unter anderem auch in Österreich, geregelt ist. Ich denke, daß das für uns sehr aufschlußreich sein kann und daß wir im Lichte dieser internationalen Debatten unsere weiteren Überlegungen anstellen sollen.

Es ist in mehreren Wortmeldungen auf die Mittel für die Kinderbetreuungseinrichtungen eingegangen worden, und ich möchte dazu nur sagen, daß ich es nicht verstehe, daß der Frau Frauenministerin vorgeworfen wird, daß jetzt nur 600 Millionen Schilling zur Verfügung stehen. Ich glaube doch, daß das ein Erfolg ist.

Warum ist es eigentlich dazu gekommen, daß wir Mittel des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen brauchen? – Es ist deshalb dazu gekommen, weil Länder und Gemeinden zum Teil diesen Verpflichtungen, die sie haben, nicht nachgekommen sind, weil es in manchen Gemeinden, und zwar in recht vielen Gemeinden, Kinderbetreuungseinrichtungen nur für den Vormittag gibt und weil es auch Kindergärten gibt, bei denen die Kinder zu Mittag zum Essen nach Hause gehen müssen, was natürlich für berufstätige Frauen untragbar ist.

Und da ist der Gedanke entstanden, daß von Bundesseite ein Anreiz gegeben werden soll, solche Kinderbetreuungseinrichtungen zu fördern, die auch tatsächlich den Interessen der berufstätigen Eltern entsprechen.

Daher meine ich, daß es sehr wichtig und ein wirklicher Erfolg und sehr wertvoll ist, daß es diese 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuungsprojekte gibt und daß es damit sicher gelingen wird, qualitativ wertvolle und für Frauen gute Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Es ist sehr viel über die Probleme gesprochen worden, und, wie gesagt, ich leugne keineswegs, daß sich die Situation vor allem auf dem Arbeitsmarkt für Frauen negativ auswirkt, daß vor allem auch der Wiedereinstieg für Mütter ab einem gewissen Alter sehr, sehr schwierig geworden ist, daß Frauen ab ungefähr 40 Jahren Probleme haben, überhaupt wieder einen Arbeitsplatz zu finden.

Ich möchte aber trotzdem auch betonen, daß in den letzten 20 Jahren sehr viel geschehen ist für die Frauen, daß sehr, sehr viel weitergegangen ist, daß es ihnen doch in einem großen Maße gelungen ist, die alte Rolle abzustreifen, und daß es durch Maßnahmen vor allem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch gelungen ist, die Rolle der Frau wesentlich aufzuwerten. Das war ein großer Erfolg. Wir brauchen aber weitere Erfolge, denn wenn es nicht einen weiteren Fortschritt gibt, dann gibt es einen Rückschritt. Wir müssen weitere Maßnahmen setzen bei der Verwirklichung der Partnerschaft, bei der Berufstätigkeit der Frau und bei der Chancengleichheit der Frau in Beruf und Familie. Ich bin überzeugt davon, daß es uns gemeinsam gelingen wird, etwas für die Frauen in unserem Lande zu tun. (Beifall bei der SPÖ.)

23.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. Er hat das Wort.

23.26

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es schon recht spät ist, möchte ich doch noch eine Lanze für unseren Rechnungshof brechen. Ich kann mich den Äußerungen und Feststellun


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