Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 425

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Finanzen in der Anfragebeantwortung geschrieben hat, wahr. "Leider" sage ich deshalb, weil es den Künstlern weniger Mittel läßt.

Der Herr Finanzminister schreibt, daß etwa Stipendien, Preise oder Prämien, die aufgrund einer Ausschreibung und für eine konkrete Leistung, zum Beispiel für ein konkretes literarisches Projekt, gewährt werden, umsatzsteuerpflichtig sind. Von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind lediglich Preise, die ein Künstler für sein bisheriges Wirken oder für sein Lebenswerk oder für sein Gesamtwerk zugestanden bekommt. Das heißt, wenn ein Künstler 100 000 S oder 200 000 S in Form eines Preises oder einer Auszeichnung für sein Lebenswerk bekommt, so ist das nicht umsatzsteuerpflichtig. Nur: Wie viele sind das, die Preise für ihr Lebenswerk bekommen? Wie viele sind das in Relation zu denen, die für eine konkrete Leistung ein Stipendium, einen Preis oder eine Prämie zuerkannt bekommen?

Es ist bedauerlich, aber es ist eine Realität, Herr Bundesminister, daß Kunst- und Kulturschaffende in Österreich von diesen Stipendien, Preisen und Prämien abhängig sind und davon leben müssen, weil eben der Kunst- und Kulturmarkt in Österreich auch ein so kleiner ist. Das bedeutet in der Realität, daß zwischen 10 und 20 Prozent dieser Summe sozusagen an den Fiskus zurückfließen und das Einkommen und die Lebensgrundlage der Künstler und Künstlerinnen einschränken. Und das ist auch eine Senkung des Kunst- und Kulturbudgets.

Darum – so bedauerlich das für Sie und für uns alle ist –: Das Kunstbudget in diesem Jahr und im nächsten Jahr ist wesentlich schmäler und kleiner als in den vergangenen Jahren. Wir waren es nämlich gewöhnt – ich beobachte das seit dem Zeitraum, da ich noch im Unterrichtsministerium gearbeitet habe –, daß dieser Nachholbedarf in der Budgetierung für den Kunstbereich schrittweise tatsächlich auch umgesetzt worden ist, aber damit ist jetzt Schluß.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluß noch zwei Bemerkungen, die ich nicht ausbreiten muß, weil sie hier schon erwähnt wurden.

Das eine ist die Geschichte mit der Zensur in Österreich und mit diesem von Heide Schmidt bereits erwähnten neuerlichen Zensurakt, das heißt möglicher strafrechtlicher Verfolgung von Künstlern und Kulturschaffenden in Österreich. Ich meine den Vorwurf der Blasphemie an Hubsi Kramar, den Autor oder Regisseur eines Auftragwerkes am Theater der Jugend. Ich weiß jetzt nicht, ob Frau Dr. Schmidt vorgelesen hat, um welche Passage es dabei geht. (Abg. Dr. Schmidt: Ich habe nicht genug Zeit gehabt!)

Es sind nur zwei Sätze: Das Gebet der Vampire an Graf Dracula: "Dracula unser, der du bei Tageslicht im Sarge schläfst, geheiligt sei dein Name und Haß."

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist daran blasphemisch? Was ist daran blasphemisch? (Abg. Dr. Brader: So etwas zu fragen, ist blöd!) Ich teile die Auffassung von Frau Dr. Schmidt, daß dieser § 188 des Strafgesetzbuches eine Zensur- und Vorzensurmaßnahme für Menschen ist, die denken. Das hat nichts mit Wertschätzung zu tun, das hat nichts damit zu tun, was vielleicht einmal die ursprüngliche Intention dieses Paragraphen gewesen ist, nämlich die Herabwürdigung religiöser Lehren unter strafrechtlichen Schutz zu stellen.

Das, was in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem § 188 in Österreich passiert ist, ist Zensur geistiger Produkte. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.) Das trifft nicht nur Schriftsteller, das trifft Karikaturisten, das trifft Maler, und das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Schande für Österreich, wo wir uns doch in dem Bewußtsein wähnen, in einem Land zu leben, in dem die Freiheit von Kunst und Kultur hochgehalten wird. Das Staatsgrundgesetz verbietet Zensur, doch dieser Fall von Hubsi Kramar ist ganz eindeutig ein Zensurfall und damit eine Handlung wider die Grundrechte in Österreich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nicht vernommen oder gelesen oder gehört, daß der Herr Bundesminister für Kunst irgend etwas dazu gesagt hätte. Er hätte heute hier die Gelegenheit gehabt, doch er hat diese Gelegenheit auch vorbeigehen lassen. Ich muß sagen, ich bin maßlos enttäuscht von ihm, weil ich nämlich im Zusammenhang mit seiner in den letzten Jahren geleisteten Arbeit, was den Kunst- und Kulturbetrieb in Österreich angeht, eine große


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