Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 505

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Die Verlagerung der Tätigkeit aus den Krankenhäusern setzt voraus, daß zum einen Klarheit darüber besteht, was wo gemacht wird, daß der Grundsatz: "Soviel ambulant wie möglich, und soviel stationär wie nötig!" nicht zur einkommenspolitischen Umverteilung mißbraucht wird und daß eine flächendeckende Versorgung mit Praktikern und vor allem Fachärzten gegeben ist.

Da sehe ich doch einige Probleme, weil das gegenwärtige monopolistische Ritual einer notwendigen Niederlassungsfreiheit entgegensteht. Viele Gemeinden bemühen sich – nicht zuletzt wegen immer wieder vorgebrachter Beschwerden wegen schlechter Erreichbarkeiten von Ärzten, langer Wartezeiten auf Termine, langer Wartezeiten in Ordinationen – Fachärzte anzusiedeln.

Die Grundhaltung der Krankenkassen und der Ärztekammer verhindert eine derartige Ansiedlung beziehungsweise macht sie zumindest sehr schwierig. Die Grundhaltung der Krankenkassen lautet, daß mehr Ärzte mehr Krankenscheine und damit mehr Kosten bedeuten, und die Grundhaltung der Ärztekammer bringt zum Ausdruck, daß es genug Ärzte gibt und daß diese von der Ärztekammer zu vertreten sind.

Ich darf Ihnen an dieser Stelle ein Beispiel nennen, das ich selbst erlebt habe. Meine Gemeinde bemüht sich, einen Facharzt, es geht um einen Zahnarzt, anzusiedeln. Die Krankenkasse unterstützt unser Begehren, die Ärztekammer sagt dazu ein grundsätzliches Nein – mit allen möglichen und unmöglichen Ausreden: Es gebe genug Ärzte, die Lebensfähigkeit der Praxis sei nicht gegeben, und schon angesiedelte Ärzte seien gefährdet. – Ich möchte in diesem Zusammenhang gar nicht über Ordinationszeiten, Villen oder Hobbies dieser "gefährdeten" Ärzte reden. Die Vertreter der Zahnärzte sind dagegen – mit der Begründung, daß sich alle umliegenden niedergelassenen Zahnärzte dagegen aussprechen und die Ärztevertretung, da sie eben die Vertretung dieser Ärzte ist, daher auch nicht dafür sein kann.

Ich habe mir erlaubt, in der Folge das Problem mit niedergelassenen Ärzten zu besprechen. Es gibt etwa fünf Kilometer entfernt ein Zahnarztehepaar. Er arbeitet mit einem Vertrag, sie will einen Vertrag, aber die Krankenkasse ist dagegen. Diese Zahnärztin hat sich dagegen ausgesprochen – mit der Begründung, daß dies so lange gilt, bis die hohen Investitionen durch Hausankauf und Einrichtung der Ordination zurückgezahlt sind. Allen anderen Ärzten aus der Umgebung, mit denen gesprochen wurde, war es egal, mit der Begründung, daß sie genug Arbeit hätten, aber auch mit dem Zusatz, daß sie, wenn einer dagegen ist, solidarisch sind. Und somit waren sie alle dagegen.

Ich habe damit den Vertreter der Zahnärzte konfrontiert. Es wurde damit abgetan, daß überall anders gesprochen wird und daß sie vor ihm anders reden. Er hat aber dann nach längerer Besprechung eine Lösung des Problems gesehen. Er meinte, wenn die erwähnte Zahnärztin in unserer Gemeinde ordiniert, dann könnten wir rasch den Vertrag haben. – So läuft es, meine Damen und Herren, und ich kann mir nicht vorstellen, daß das neue System mit dieser alten Praxis funktionieren wird. Daher werden wir uns einen Weg in Richtung tatsächlicher Niederlassungsfreiheit zu überlegen haben.

Ein paar Sätze noch zur kürzeren Verweildauer. Diese wird zweifellos den Bedarf an häuslicher und kommunaler Pflege steigern. Um diesem Bedarf zu entsprechen, haben die Länder bereits im Jahre 1993 im Zusammenhang mit dem Pflegegeldgesetz eine Artikel-15a-Vereinbarung abgeschlossen, und zwar mit der Verpflichtung, für einen Mindeststandard an ambulanten, teilstationären und stationären Diensten zu sorgen.

Ich bin davon überzeugt, daß dieses Pflegesystem nur innerhalb der und mit den Gemeinden funktionieren wird. Ich weiß auch, daß die Gemeinden bereit sind, mit aller Kraft, Möglichkeit und Erfahrung mitzuwirken. Die Finanzierung darf man ihnen jedoch, wie ich meine, nicht mehr zumuten. Ich weiß, daß Art. 10 dieser 15a-Vereinbarung besagt, daß der Aufwand durch die Länder zu tragen ist. Wir kennen jedoch die Praxis aus dem Bereich der Abfallwirtschaft aus jüngster Zeit, wo den Gemeinden per Gesetz die Anschaffung teurer Einrichtungen auferlegt wurde. Die Zusage, die Kosten für Errichtung, Erhaltung und Betrieb zu ersetzen, hat sich in der


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