Tat dann so gestaltet, daß lange Stundungen durch die Gemeinden hinzunehmen waren oder schleppende Zahlungen in nicht kostendeckender Höhe erfolgt sind.
Ich weiß schon, daß es nicht unbedingt überall so passiert sein muß, aber ich wollte trotzdem darauf hinweisen.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß Sie mit mir übereinstimmen, daß die Sicherung und Finanzierung der Gesundheitsvorsorge der österreichischen Bevölkerung nicht nur Aufgabe der zuständigen Ministerin ist, sondern Herausforderung und Pflicht für uns alle sein muß. Daher werden wir, geschätzte Frau Ministerin, den sicher nicht einfachen Weg gemeinsam gehen und diesen auch gerne unterstützen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
19.41
Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte, Frau Abgeordnete.19.41
Abgeordnete Annemarie Reitsamer
(SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich heute zum Kapitel Gesundheit mit einem zwar kleinen, aber, wie ich meine, sehr wichtigen Kapitel, nämlich der Gentechnik und da insbesondere mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen.Immer schneller und in zunehmendem Maße werden neue Lebensmittel und neue Verfahren zu ihrer Herstellung erfunden; letztere werden teilweise auch schon benutzt. Diese Erzeugnisse gelangen binnen kürzester Zeit vom Entwicklungsstadium zur Marktreife und können die Lebensmittellandschaft total verändern. Die Veränderung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen mit Hilfe der Gentechnik geschieht nur in den seltensten Fällen zu dem Zweck, einen größeren Nutzen für den Verbraucher zu erreichen. Das eigentliche Motiv für den gentechnischen Eingriff, meine Damen und Herren, ist nicht das bessere Lebensmittelprodukt, sondern meist nur die schnellere, billigere und umfangreichere Herstellung. Gleichzeitig besteht jedoch auf der Verbraucherseite wegen der buchstäblichen "Neuartigkeit" ein hohes Sicherheitsbedürfnis, dem unbedingt Rechnung getragen werden muß.
Dort, wo gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt werden, muß sehr sensibel mit den Anliegen der Verbraucher umgegangen werden. So führt zum einen das gestiegene Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein zu einer erhöhten Nachfrage nach natürlichen und reinen Produkten.
Österreich war sich schon vor dem EU-Beitritt dieser Problematik bewußt, und die EU-Abgeordneten unserer sozialdemokratischen Fraktion haben sich daher besonders intensiv in die Verhandlung um die Novel-Food-Verordnung eingebracht. Der gemeinsame Standpunkt des Rates ist als völlig unzureichend zu bezeichnen. Aus Sicht der europäischen Konsumentenorganisationen gibt es eine Reihe erforderlicher Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnung. Aus Konsumentensicht ist es wichtig, daß eine umfassende Kennzeichnung nicht nur für lebende, gentechnisch veränderte Organismen, sondern auch für Lebensmittel und Zutaten, die aus solchen Organismen hergestellt oder gewonnen werden, beschlossen wird, damit der vielzitierte mündige Verbraucher frei entscheiden kann, ob er Gentech-Lebensmittel kaufen will oder nicht.
Meine Damen und Herren! Rückfragen haben ergeben, daß 94 Prozent der Österreicher Gentech-Lebensmittel gekennzeichnet sehen wollen. Auch die Bestimmung, daß eine Positivkennzeichnung wie zum Beispiel "hergestellt ohne Verwendung von Gentechnik" zulässig sein soll, ist aus der Sicht der Konsumenten essentiell. Für eine umfassende Kennzeichnung ist auch eine entsprechende Erweiterung des Geltungsbereiches der Verordnung auf Zusatzstoffe, Aromen, Extraktionsmittel et cetera erforderlich, soweit diese mit gentechnischen Methoden hergestellt werden.
Eine weitere Forderung ist die einheitliche wissenschaftliche Prüfung für alle Gentech-Lebensmittel. Nach dem Entwurf des Rates reicht für die Markteinführung beinahe aller gentechnisch