Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 507

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erzeugten Lebensmittel, nämlich all jener, von denen behauptet wird, daß sie herkömmlichen Lebensmitteln im wesentlichen gleichwertig seien, eine bloße Bekanntgabe des Inverkehrbringens aus. Dies ist aus Konsumentensicht unzureichend. Die Konsumenten fordern eine Klarstellung, daß Gentechnik und biologische Landwirtschaft unvereinbar sind.

Meine Damen und Herren! Verbraucher, die Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft kaufen, gehen von einer weitgehenden Naturbelassenheit dieser Produkte aus. Gentechnische Eingriffe entsprechen nicht ihrer berechtigten Käufererwartung.

Die Konsumentenorganisationen fordern weiters die Festlegung eines Verfahrens zur Überwachung zugelassener Gentech-Lebensmittel. Gentechnik ist ein völlig neues Verfahren in der Lebensmittelproduktion, für das naturgemäß noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen. Ein Verfahren zur Kontrolle der Langzeitfolgen und zur Sicherstellung, daß zugelassene Gentech-Lebensmittel die Zulassungskriterien auch künftig erfüllen, ist meiner Meinung nach unverzichtbar, damit die Konsumenten auf die Sicherheit gentechnischer Lebensmittel vertrauen können.

Wie war das jetzt im Europäischen Parlament? – Tatsächlich behandelte am 27. Februar 1996 der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments 80 Abänderungsanträge (Abg. Ing. Reichhold: Da war die ÖVP dagegen!), von denen 48 – warten Sie, Herr Kollege Reichhold, das kommt schon noch! – angenommen wurden. Diese fanden jedoch in der Sitzung im Plenum am 12. März 1996 nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Lediglich fünf dieser Abänderungsanträge wurden angenommen. Der Lobbyismus von seiten der Lebensmittelindustrie, den diese nachweislich betrieben hat, ist also doch noch auf fruchtbaren Boden gefallen – was ich äußerst bedauerlich finde.

Meine Damen und Herren! Besonders enttäuschend aber war der Umstand, daß es bei den österreichischen EU-Abgeordneten einer Fraktion offensichtlich in Vergessenheit geraten ist, daß sie einen Eid auf die Verfassung der Republik Österreich geschworen haben. Das sei hier in aller Kürze angemerkt. (Abg. Ing. Reichhold: Welche Fraktion ist denn das?)

Herr Kollege Reichhold! Sie wissen es, ich weiß es auch (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann sagen Sie es doch!) , in den Zeitungen ist es gestanden. Ich habe es mehr als deutlich gesagt. Sie müssen eben aufpassen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold – in Richtung ÖVP deutend –: Sitzt sie da drüben auf dem "Verfassungsbogen"? Das war ein schwerer Vorwurf!) Das überlasse ich Ihrer Interpretation.

Die wichtigste Veränderung ist folgende: Nach dem Vorschlag des Rates wären Lebensmittel nur dann zu kennzeichnen gewesen, wenn sie in signifikanter Weise von herkömmlichen Lebensmitteln abweichen. Diese Passage wurde gestrichen. Die Formulierung lautet nun: ... "alle einschlägigen Ernährungsmerkmale oder Eigenschaften wie Zusammensetzung, Nährwert oder nutritive Wirkungen, Verwendungszweck des Lebensmittels, wenn sich ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat durch sie von bestehenden, gleichwertigen Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten unterscheidet".

Meine Damen und Herren! Es ist noch ganz unklar, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirken wird. Nach einer ersten Analyse erwartet man aber immerhin eine weitergehende Kennzeichnungspflicht als im Ratsentwurf. So wäre bei agronomischen Veränderungen wie Herbizidresistenz eine Kennzeichnung erforderlich, was im Entwurf vorher ausgenommen war.

Das Sicherheitsniveau bei Aromen und Zusatzstoffen wird angehoben. Jede Veränderung von Zusammensetzung und Nährwert ist zu kennzeichnen, und zwar ist auch das Verfahren anzugeben, mit dem diese Veränderung erzielt wurde. Alle übrigen Konsumentenwünsche blieben bedauerlicherweise unerfüllt.

Meine Damen und Herren! Was kann jetzt die weitere Vorgangsweise sein? – Aus dem Maastricht-Vertrag ergeben sich – übrigens im Gegensatz zu österreichischen Pressemeldungen, ich sagte das schon im Ausschuß – folgende Möglichkeiten für die weitere Entwicklung:


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