Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 508

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Erstens:Stimmt der Rat dem Änderungsvorschlag des Parlaments mit qualifizierter Mehrheit zu, so tritt die Verordnung in der geänderten – wenn auch nur in einer minimal geänderten – Form in Kraft.

Zweitens: Die Verordnung in der vom Rat ursprünglich vorgeschlagenen Fassung tritt dann in Kraft, wenn der Rat einstimmig auf seinem Standpunkt beharrt und die Vorschläge des Parlaments ablehnt.

Meine Damen und Herren! Jeder Mitgliedstaat, auch Österreich, hat aber die Möglichkeit, allein mit seiner Stimme einen solchen Beschluß des Rates zu verhindern. (Abg. Ing. Reichhold: Das wäre eine Möglichkeit!) Herr Abgeordneter Reichhold! Sie können mich nicht irritieren, und Sie würden wesentlich mehr mitkriegen, wenn Sie zuhören würden, denn sonst versäumen Sie wieder irgendein Argument. Das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Mir gefällt das ohnehin, was Sie sagen!)

Gut, dann lassen Sie mich doch ausreden! Das wäre doch wesentlich einfacher, würde ich meinen. (Abg. Ing. Reichhold: Ein Austritt wäre eine Möglichkeit!) – Das wäre wohl überhaupt der größte Blödsinn.

Meine Damen und Herren! Wir tragen also große Verantwortung. Ich bin zuversichtlich, daß von den Sozialdemokraten aus Schweden, Dänemark und Deutschland Unterstützung zu erwarten ist.

Der letzte Lösungsansatz, den Maastricht vorsieht, ist folgender: Kann die Verordnung weder im Parlament noch in der ursprünglich vom Rat vorgeschlagenen Fassung realisiert werden, wird ein Ausschuß aus Vertretern des Parlaments und des Rates eingesetzt. Dieser soll dann versuchen, eine Fassung auszuarbeiten, die von beiden Institutionen akzeptiert werden kann. Gelingt dies nicht, so beginnt ein weiteres kompliziertes Verfahren.

Es könnte zu einer dritten Lesung im Parlament kommen – oder auch zu einem endgültigen Scheitern. Das würde bedeuten, daß der derzeitige – ungeregelte – Zustand aufrecht bleibt. Das wäre allerdings das Schlechteste, denn die Entwicklung würde uns in einem ganz rasanten Tempo überholen.

Daß die Österreicher berechtigterweise sehr sensibel darauf reagieren, zeigen auch die vielen Einsprüche – insgesamt 3 000 – gegen die Freisetzung von genmanipulierten Kartoffeln und herbizidresistentem Mais – da sollen es 5 000 sein –, worüber im Gesundheitsministerium nach Anhörung eines wissenschaftlichen Ausschusses entschieden werden soll.

Meine Damen und Herren! Österreichs Landwirtschaft befindet sich an einem Scheideweg. Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß zirka 10 Prozent unserer landwirtschaftlichen Betriebe biologischen Landbau betreiben. Daß das mit Gentechnik nicht vereinbar ist, habe ich schon erwähnt. Aber ich gebe zu bedenken: Gentechnik in der Medizin ist anders zu beurteilen als in der Lebensmittelwirtschaft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Dr. Krammer. – Bitte, Frau Bundesministerin.

19.52

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit 1. Jänner 1997 wird nun in Österreich das leistungsorientierte Krankenanstalten-Finanzierungssystem eingeführt. Ich hoffe, daß sich niemand der Vorstellung hingibt, daß das auf Knopfdruck realisiert werden kann. Dem muß noch sehr viel Arbeit vorausgehen.

Sehr viele organisatorische und legistische Maßnahmen werden notwendig sein. Der verbindliche Krankenanstaltenplan und der Großgeräteplan muß mit den Ländern abgesprochen werden. Es muß einvernehmlich zu einer Lösung kommen. Ein Gesundheitsplan mit Teilplänen


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