Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 537

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gezogen werden. Wir müssen also einen Mechanismus überlegen – Sanktionen, Anreize –, damit diese Kostenrechnung tatsächlich zu etwas führt, nämlich zu einer Einsparung, zu einem effizienteren Ablauf des Verwaltungsprozesses.

Der nächste Punkt ist eine Kleinigkeit, aber er ist, glaube ich, seit 50, wenn nicht seit 200 Jahren bekannt: das "Dezemberfieber". Gibt es wirklich keine Möglichkeit, mit diesem "Dezemberfieber" anders umzugehen? Ich meine damit das Phänomen, daß man spätestens im Dezember ausgeben muß, was man noch zur Verfügung hat, weil es sonst verfällt. Und nicht nur das: Es verfällt nicht nur, sondern wenn man sparsam – sich gebärdet, hätte ich fast gesagt – gebart hat, läuft man Gefahr, im nächsten Jahr noch weniger Mittel zu bekommen, weil die Budgets die Tendenz haben, immer am Vorjahr anzuknüpfen. Es gibt relativ einfache Mechanismen, das zu ändern, zum Beispiel durch eine erleichterte Rücklagenzuführung. Allerdings müßte das damit verbunden sein, daß die Auflösung der Rücklage dann im Jahre t + 1 nicht auf den Ausgabenansatz des Jahres t + 1 angerechnet werden darf, denn sonst hat man ja erst nichts davon, wenn man eine Rücklage bildet.

Untersuchenswert wäre auch, warum bestimmte Instrumente, die das Bundeshaushaltsgesetz jetzt schon vorsieht, nicht oder jedenfalls unzureichend, zu wenig genützt werden. Eines davon ist § 17 Absatz 4 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Untersuchungen. Ich habe langsam den Eindruck, daß dieser Paragraph deswegen totes Recht geblieben ist, weil vielleicht im Finanzministerium, vielleicht auch anderswo zu strikte Vorstellungen bestanden haben, was eine KNU – eine Kosten- und Nutzen-Untersuchung – unbedingt sein muß. Jedenfalls ist die Verordnung, die das Finanzministerium zu erlassen hätte, schon seit anno Schnee ausständig. Ich halte gar nicht so viel davon, das mittels Verordnungen im Detail zu lösen. Jedes Ressort hat ganz unterschiedliche Problemfelder. Es ist ein großer Unterschied, ob eine Kosten-Nutzen-Untersuchung für ein Straßenprojekt oder beispielsweise im Gesundheitsbereich durchgeführt wird, und da sollte man nicht zu sehr mit einheitlichen Methoden drüberfahren.

Das andere ist ein ähnlicher Bereich: § 47 sieht vor, daß bei größeren Einzelvorhaben eine Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Warum wird das nicht oder zu wenig gemacht? Warum haben beispielsweise Minister zuwenig Anreiz, sich zumindest ex post, also im nachhinein, darüber informieren zu lassen, ob ein Projekt funktioniert hat oder nicht, und wenn nein, warum nicht?

Nächster Punkt, der jetzt im auch Rahmen unserer Budgetberatungen eine gewisse Bedeutung hat: § 14. Dieser sieht vor, daß zumindest die finanziellen Auswirkungen von Regierungsvorlagen ausgewiesen sein müssen.

Ich kann mich daran erinnern, daß innerhalb der 98 Gesetze im Rahmen dieses Budgetpaketes vereinzelt – zum Beispiel im Rahmen der ASVG-Novellierungen – im Detail aufgelistet wird: das bringt 5 Millionen, das bringt 6,3 Millionen und so weiter, und daß es andere riesige Bereiche gibt – und das dürfte die große Mehrzahl sein –, wo überhaupt keine Abschätzung finanzieller Auswirkungen vorliegt. Gar keine!

Jeder von uns weiß, daß es laufend Regierungsvorlagen, also Gesetzentwürfe gibt, wo die Kostenschätzung offensichtlich unrichtig ist – wo drinsteht: keine Kosten, und ein Blinder merkt, das kann nicht stimmen –, und es gibt keine Konsequenzen daraus. Deswegen denke ich, der Ausschuß – sei es der Budgetausschuß, sei es in der Regel der Fachausschuß – sollte die Möglichkeit bekommen, beim Fehlen oder Vorliegen offensichtlich falscher Kostenschätzungen tätig zu werden. Das allein ist allerdings auch zu wenig, denn dann fährt die Mehrheit wieder drüber. Also muß es eine qualifizierte Minderheit des Ausschusses sein, die die Berechnung finanzieller Auswirkungen einfordern kann – oder zum Beispiel das Recht hat, den Rechnungshof zu beauftragen, seine Meinung dazu abzugeben, ob diese Kostenschätzung oder Steuerausfallschätzung einigermaßen plausibel ist oder nicht.

Letzter Punkt – auch das wird uns in der Enquete am 15. Mai beschäftigen –: die Frage, ob man nicht aufgrund von Erfahrungen im Ausland die Rolle des Budgetausschusses verstärken sollte


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