Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 547

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In diesem Zusammenhang ist diese Wassersteuer, die der Steiermärkische Landtag am 23. April beschlossen hat, ein ganz besonders wichtiger Aspekt, denn es kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Beweggrund für diese Steuer eine einnahmenseitige Budgetsanierung des steirischen Landesbudgets ist – das aber unter dem Deckmäntelchen der Ökologie. Es sei der Steiermark unbenommen – und das sage ich gerade als steirischer Abgeordneter –, es sei dem Steiermärkischen Landtag unbenommen, eine solche Maßnahme zu setzen, aber es darf nicht so weit gehen, daß die Maßnahmen sachlich nicht mehr gerechtfertigt sind und insbesondere auch Bundesinteressen massiv davon betroffen sind. Ich will jetzt überhaupt nicht davon reden, daß wir hier im Hause intensiv Verhandlungen darüber führen, eine Enquete-Kommission betreffend ökologische Steuerreform zu etablieren, und daß solche Maßnahmen des Steiermärkischen Landtages natürlich den Handlungsspielraum, der für eine ökologische Steuerreform besteht – das heißt Ressourcenbesteuerung ja, aber gleichzeitige Entlastung der menschlichen Arbeitskraft von Steuerlasten –, konterkarieren. Aber, meine Damen und Herren, es geht darum, daß der Finanzausgleich durch diese Maßnahme des Steiermärkischen Landtages massiv betroffen sein wird.

Das, meine Damen und Herren, macht es unserer Auffassung nach notwendig, daß die Bundesregierung Einspruch gegen dieses Gesetz erhebt. Es ist nicht nur gerechtfertigt, diesen Gesetzesbeschluß zu beeinspruchen, sondern sogar notwendig.

Wir haben uns daher auch entschlossen, meine Damen und Herren, einen Entschließungsantrag einzubringen, und wir laden Sie auch recht herzlich ein, diesem Entschließungsantrag beizutreten. Ich möchte jetzt, ohne der Bundesregierung bei der Gewichtung der einzelnen Gründe vorzugreifen, ein paar Aspekte herausgreifen:

Einerseits wird die Einführung eines "Wasserschillings" seit Jahren diskutiert – sowohl auf Bundesebene seit Mitte der siebziger Jahre, man hat dann davon Abstand genommen, aber auch in der Steiermark ist diese Diskussion immer wieder aufgeflammt –, aber man hat es andererseits nicht durchgezogen. Angesichts dieses langen Zeitraumes von Mitte der siebziger Jahre bis jetzt ist es unverständlich – gerade auch angesichts dessen, daß eine solche neue Art von Steuern eine grundsätzliche Änderung bedeutet –, daß in der Steiermark jene Volksrechte um die Einbindung der Landesbürgerinnen und Landesbürger, die nach § 36 der Steiermärkischen Landesverfassung vorgesehen sind, einfach außer Kraft gesetzt worden sind. Es ist nicht glaubwürdig, daß eine Dringlichkeit in dem Maße besteht, daß man nicht einmal die Volksrechte, die sich die Steiermark selbst auferlegt hat, einhalten will, obwohl natürlich gerade die privaten Haushalte von dieser Steuer massiv betroffen sein werden.

Die angeblich primär ökologischen Gründe, die zu diesem Gesetzesbeschluß geführt haben, sind nicht glaubhaft. Sie sind deshalb nicht glaubhaft, weil in den Erläuternden Bemerkungen des Gesetzesbeschlusses ausdrücklich gesagt wird, daß die ökologische Lenkungswirkung, der ökologische Lenkungseffekt dieser Abgabe derzeit nicht abgeschätzt werden kann. Das heißt, obwohl umweltpolitische Gründe genannt wurden, hat man es nicht einmal der Mühe wert gefunden, sich auch darüber Gedanken zu machen, welche Veränderungen das zeitigen wird – insbesondere deshalb, meine Damen und Herren, weil man in diesem Gesetz auch sehr weitreichende Ausnahmen eingeführt hat.

Die Ausnahmen betreffen zum Beispiel die Massentierhaltung. Da gibt es den Konnex zum Verordnungsentwurf von Frau Bundesministerin Krammer. Daß im Leibnitzer Feld das Grundwasser so hoch mit Nitraten belastet ist, liegt daran, daß es dort eine intensive Schweinezucht gibt, die insbesondere in Schwemmställen geführt wird, und das macht dann dieses große Ausmaß an Gülle aus, die ohne vorherige Behandlung ... – ohne daß eine etwaige Nutzung dieses Produktes, so sage ich jetzt einmal, für eine Biogas-Gewinnung, die dann auch weniger ökologische Belastung bedeutet, vorangetrieben wird. – Nein, man spritzt das einfach auf die Felder, und es wird zum Teil natürlich ins Grundwasser ausgeschwemmt. – Nichtsdestotrotz sieht das steirische Gesetz eine Ausnahme für die Massentierhaltung vor.

Es sind auch die steirischen Unternehmen von dieser Wasserabgabe befreit, wenn sie das Wasser entnehmen und gleich wieder zurückführen. Es ist nicht einmal vorgesehen, daß be


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