Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 548

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stimmte Grenzwerte, die etwa aufgrund anderer materiellrechtlicher Vorschriften vorgesehen sind, eingehalten werden, damit eine Befreiung eintritt, sondern nur der Umstand der Entnahme und Wiederzurückführung begründet die Ausnahme.

Es ist aber sachlich nicht einzusehen, daß etwa jene Unternehmen in Wien – und das betrifft hauptsächlich Wiener Unternehmen –, die das naturgemäß nicht tun können, aber sehr wohl steirisches Wasser beziehen, von dieser Ausnahme nicht umfaßt werden. Wenn es eine sachliche Rechtfertigung gibt, den Unternehmensbereich auszunehmen, dann muß er für die steirischen Unternehmen genauso wie für die Wiener Unternehmen gelten. Wir von seiten der Liberalen sind nicht bereit, eine solche Gleichheitswidrigkeit einfach unwidersprochen hinzunehmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Die Konstruktion der Ausnahmen, meine Damen und Herren, zeigt auch ganz klar, daß es wirklich nur um eine möglichst große Lukrierung von Einnahmen geht, und das sieht man auch bei der Verteilung der Einnahmen: Bei geschätzten Einnahmen von 500 bis 600 Millionen Schilling aus dieser "Wassersteuer" werden allein 300 bis 400 Millionen Schilling auf Wien entfallen.

Wir sind der Meinung, daß damit ein ganz massives Bundesinteresse berührt ist, denn die Erreichung der Maastricht-Kriterien darf nicht von einzelnen Gebietskörperschaften auf Kosten anderer Gebietskörperschaften betrieben werden. Es geht nicht an, daß Verwaltungseinsparpotentiale nicht lukriert werden, daß Verwaltungsreformen nicht stattfinden, daß eine ausgabenseitige Sanierung eines Budgets nicht stattfindet, sich aber ein Bundesland auf Kosten eines anderen Bundeslandes sein Budget einnahmenseitig zu sanieren versucht.

Das ist ein Weg, der an den Maastricht-Kriterien zwangsläufig vorbeiführen muß, weil die Maastricht-Kriterien von allen österreichischen Gebietskörperschaften gemeinsam erreicht werden müssen. – Wenn aber dieses Beispiel Schule macht, dann werden die schwächsten Gebietskörperschaften in dieser Auseinandersetzung auf der Strecke bleiben, und das sind die Gemeinden.

Meine Damen und Herren! Noch einmal: Es kann nicht sinnvoll sein, daß die Gemeinden, die ohnehin schon von der Aufgabenstellung her sehr belastet sind und, was die finanziellen Auswirkungen des Budgets anlangt, schwach berücksichtigt werden, noch weiter unter Druck gesetzt werden.

Letzter Punkt, meine Damen und Herren, der uns veranlaßt hat, diesen Entschließungsantrag vorzubereiten und einzubringen, ist, daß es in den Erläuternden Bemerkungen dieses steirischen Gesetzes überhaupt keine Erwähnung der Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gibt; in den Erläuternden Bemerkungen ist das nicht erwähnt. Es gibt nicht einmal Eckdaten, die die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit abschätzbar machen. Das heißt aber auch, meine Damen und Herren, daß negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht ausgeschlossen, aber auch nicht vorhersehbar sind und man daher auch politisch nicht darauf reagieren kann.

Meine Damen und Herren! Aus diesen Gründen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Dr. Volker Kier, Klara Motter und Kollegen betreffend Gefährdung von Bundesinteressen durch den Gesetzesbeschluß des Steiermärkischen Landtages über ein Naturnutzungsabgabegesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, gegen den Gesetzesbeschluß des Steiermärkischen Landtages vom 23. April 1996 über die Erhebung von Abgaben für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der Natur (Steiermärkisches Naturnutzungsabgabegesetz 1996)


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