Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 46

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dipl.-Ing. Prinzhorn und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend folgende Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und des Wirtschaftsstandortes Österreich umzusetzen:

1. Die Teilung der Staatsaufgaben zwischen den Gebietskörperschaften, Bund, Ländern und Gemeinden ist im Wege einer Bundesstaatsreform nach sachlichen Gesichtspunkten neu zu ordnen. Dabei ist als Grundlage das im Oktober 1992 zwischen dem Bundeskanzler als Vertreter des Bundes und dem damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich als Vertreter der Länder erzielte Perchtoldsdorfer Übereinkommen als Grundlage heranzuziehen.

2. Es ist eine umfassende Verwaltungsreform einzuleiten, die die Leistungsfähigkeit und die finanzielle Situation der Gebietskörperschaften verbessert und auf diese Weise dazu beiträgt, den Spielraum für öffentliche Investitionen zu verbessern.

3. Die Zuständigkeit der Ministerien ist ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten und nicht unter dem Gesichtspunkt der politischen Symmetrie neu zu ordnen. Dabei sind Doppelzuständigkeiten weitestgehend zu beseitigen, die Zahl der Ministerien zu verkleinern und die Aufgaben nach Möglichkeit im Interesse der Bürgernähe in die nachgeordneten Dienststellen zu verlagern.

4. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik müssen die Bereiche, die vom Staat allein oder besser besorgt werden können, von jenen getrennt werden, die von anderen Rechtsträgern besser besorgt werden können, und von jenen, die überhaupt entbehrlich sind. Letztere Bereiche sind sodann aus der staatlichen Verwaltung zu entfernen. Es hat somit gleichsam ein ,reinventing government‘ (Neuerfinden des Staates) zu erfolgen.

5. Die beim Staat verbleibenden Bereiche müssen einem umfassenden Bürokratieabbau unterzogen werden. Dabei sind alle bestehenden Organisationen und Regelungen mit dem Ziel einer bürgernahen, raschen, nachfrageorientierten, effizienten und kostengünstigen Verwaltung zu hinterfragen.

6. Der Begriff ,Kostenrechnung‘ darf auch in der Verwaltung kein Fremdwort sein. Für jede Aufgabe der Verwaltung sind die Kosten zu ermitteln, soweit möglich, ein eigener Kosten-Nutzen-Vergleich anzustellen, wobei hierbei sowohl die Personal-, Sach-, Raum-, sonstige Kosten sowie die Verwaltungsgemeinkosten einzubeziehen sind (,lean-management‘).

7. Die Modernisierung der Verwaltung muß einer der Schwerpunkte der Regierungsarbeit sein und erfordert eine klare Zielvorgabe der politisch Verantwortlichen. Ein pauschaler Sparappell oder Sparbeschluß, die Zahl der Bundesbediensteten solle in den nächsten Jahren um einen mehr oder weniger großen Prozentsatz reduziert werden, wie von der derzeitigen Bundesregierung verkündet, ist keineswegs ausreichend. Er verkörpert im Gegenteil exemplarisch die ganze Einfallslosigkeit und Misere der derzeitigen Verwaltungspolitik.

8. Eine umfassende Verwaltungsreform ist ohne eine ernstgemeinte Rechtsbereinigung nicht möglich. Es ist daher erforderlich, die bestehenden Regelungen sowohl in formeller und materieller Hinsicht zu durchforsten, um damit die Übersichtlichkeit zu erhöhen und die Vollziehung zu erleichtern und zu beschleunigen.

9. Leistung muß sich auch in der Verwaltung lohnen. Das gegenwärtige Dienst- und Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes hat sich als äußerst leistungsfeindlich erwiesen. Es muß durch Regelungen abgelöst werden, die echte Leistungsanreize bieten. Auf diese Weise kann die Motivation erhöht und die Produktivität der Verwaltung erheblich gesteigert werden.


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