Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 60

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organisierten Kriminalität. Diese wird dieses Mittel anzuwenden haben, weil es nicht ein Mittel zur politischen Belauschung irgendwelcher Gegner sein kann, sondern weil es sich um ein Instrument handelt, das der Aufklärung einer bestimmten Form schwerster internationaler Kriminalität dient – und nur dieser!

Zum Schluß: Ich lege den Sicherheitsbericht 1994 mit Genugtuung und auch mit Stolz vor. Der Dank für die Erfolge, die in diesem Zeitraum erzielt worden sind, gilt neben den Beamten, die hier schon genannt worden sind, unter anderen auch meinem Amtsvorgänger Franz Löschnak, denn das ist der letzte Bericht seiner Amtszeit als Innenminister. Ich danke ihm daher dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Im Innenministerium und in den örtlichen Behörden wird mit Engagement, mit Sachverstand und mit Erfolg für mehr Sicherheit und Geborgenheit der in Österreich lebenden Menschen gearbeitet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. Von nun an beträgt die Redezeit jedes Redners zehn Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.06

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Wenn ich als erster der Runde der Justizsprecher jetzt auch die Gelegenheit wahrnehme, ein paar Worte zum Sicherheitsbericht zu sagen – Ausführungen, die natürlich nur limitiert sein können, wenn man nur zehn Minuten Zeit dafür hat –, dann erlauben Sie mir, den Gedankengang voranzustellen, daß im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit sicherlich die Sicherheitsexekutive und die Justiz, wie man sich vorstellen kann, die beiden Ressorts, die für diese Bereiche zuständig sind, wie kommunizierende Gefäße wirken.

Wenn nun auch in guter alter Tradition dieser Sicherheitsbericht nicht nur vom Innenminister, sondern auch gemeinsam mit dem Justizminister vorgelegt wird und daher auch die Justizsprecher des Hohen Hauses Kommentare dazu abgeben, ist aus meiner Funktion heraus die Frage zu stellen: Wie setzt die Justiz die Arbeit der Sicherheitsexekutive um, wie arbeitet die Justiz das, was von der Sicherheitsexekutive im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung getan wurde, auf? Funktioniert dieses Zusammenspiel? Funktioniert der Schutz der Menschen? Und wird dieser Effekt der Spezial- und Generalprävention dann auch in weiterer Folge bei den Gerichten erreicht?

Ich möchte für mich die Antwort darauf geben, daß das im großen und ganzen sicherlich zu bejahen ist und auch aus den Zahlen der Statistiken herausgelesen werden kann: In etwa spiegeln sich die Trends, die man in den ersten zwei Dritteln dieses Berichtes, nämlich das Innenressort betreffend, lesen kann, im wesentlichen wider auch in den Zahlen und Trends, die den Justizbereich betreffen. Ich glaube, daß eine solche Debatte aber auch dazu Anlaß bietet, sich als Mitglied der Gesetzgebung ein bißchen anzuschauen und zu reflektieren, ob man aus dem Bericht auch Indizien oder Beweise dafür erkennen kann, wie seitens der Gerichte, seitens der Justiz die Intentionen des Gesetzgebers umgesetzt werden, ob und wenn ja, wie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch da kann man im großen und ganzen, glaube ich, sagen: Ja, das ist so, wenn man auch nicht umhinkann, festzustellen, daß in allen Bereichen das nicht so 100prozentig unterstrichen werden kann.

Erlauben Sie mir, ein paar Beispiele anzuführen: Wir haben in unserem Strafgesetzbuch eine Bestimmung eingeführt, nach der infolge "mangelnder Strafwürdigkeit der Tat", wie es in der Gesetzessprache heißt, nämlich im § 42 des Strafgesetzbuches, die Anzeige zurückgelegt und freigesprochen werden kann, wo es also dann nicht zu den Folgen kommen muß, die ansonsten bei einem nachgewiesenen Delikt eintreten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da muß man feststellen, daß sicherlich aufgrund einer sehr rigiden und restriktiven Judikatur des Obersten Gerichtshofes diese Intention des Gesetz


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