Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 75

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in die staatlichen Institutionen eines der wichtigsten Fundamente jeder Form der Verbrechensbekämpfung darstellt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität dürfen uns aber nicht dazu verleiten, die Instrumentarien zur Bekämpfung der Alltagskriminalität zu vernachlässigen, die in ihren unmittelbar spürbaren Auswirkungen den einzelnen öfter und noch konkreter betreffen. Diese Instrumentarien sollen daher in einer zeitgemäßen Weise verbessert und erweitert werden. Dazu gehört der Ausbau der schon seit einem Jahrzehnt erfolgreichen und international anerkannten Einrichtung des "außergerichtlichen Tatausgleiches" ebenso wie die vor der Fertigstellung befindliche Neuregelung eines Konzepts der Diversion, also einer vereinfachten und zugleich besser auf den Einzelfall zugeschnittenen Erledigung minder schwerer Verstöße weniger gefährlicher Straftäter. Dabei wird der Schadenswiedergutmachung und den anderen Interessen der Opfer besonderes Augenmerk geschenkt werden.

Im Drogenbereich, der heute auch mehrfach angesprochen wurde, liegen dem Nationalrat nicht nur die zu ratifizierenden einschlägigen Konventionen der UNO und des Europarates, sondern auch die Regierungsvorlage eines Suchtmittelgesetzes vor. Sie erweitert zwar durch Einbeziehung der sogenannten psychotropen Substanzen und der Vorläuferstoffe das Kriminalisierungspotential, ist demgegenüber aber bestrebt, den bewährten flexiblen Umgang mit suchtmittelabhängigen Tätern in moderater und systemimmanenter Weise weiterzuentwickeln. Ich möchte wirklich eindringlich daran appellieren, daß die einzig sinnvolle und bewährte Reaktion, das Modell "Therapie statt Strafe" nicht an der Frage der Finanzierung scheitern darf.

Schließlich, meine Damen und Herren, sind wir davon überzeugt, daß dem zunehmend grenzüberschreitenden Charakter vieler Formen der Kriminalität eine entschlossene Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden gegenübergestellt werden muß. Deshalb bemühen wir uns um einen Ausbau der internationalen Kooperation auf allen Ebenen, vor allem im Rahmen der Dritten Säule der Europäischen Union.

Noch ein Wort zu den heute mehrfach angesprochenen Ausländern im Bereiche der Kriminalität. Wir leiden darunter, daß die vorliegenden Statistiken diesen Begriff nicht differenzieren nach jenen Ausländern, die sich dauernd in Österreich aufhalten, und solchen, die nur vorübergehend in Österreich sind, und das sind – wenn Sie daran denken, daß Österreich ein Tourismusland mit jährlich etwa 200 Millionen Grenzübertritten und 100 Millionen Ausländerübernachtungen ist – nicht wenige.

Dennoch muß man darauf hinweisen, daß sich der Ausländeranteil unter den Tatverdächtigen mit dem Ausländeranteil unter den rechtskräftig Verurteilten und dem Ausländeranteil unter den Häftlingen ungefähr die Waage hält. Tatsache ist, daß die Zahl ausländischer Häftlinge im Laufe der letzten Jahre stark zurückgegangen, ebenso ist es aber auch eine Tatsache, daß der Ausländeranteil unter den Untersuchungshäftlingen sehr hoch ist, was aber weniger auf die Struktur der ihnen zur Last gelegten Kriminalfälle zurückzuführen ist, sondern eben auf die heute schon erwähnte Situation, daß sie mangels Nachweises eines inländischen Wohnsitzes eher als fluchtgefährlich angenommen werden.

Angesprochen wurde auch die Frage des Ost-West-Gefälles. Es ist einmal ein Verdienst der hier erwähnten Studien, daß dieses Phänomen klar herausgearbeitet wurde, weil ich glaube, daß gerade die Bewußtseinsbildung, die sich aus der Auseinandersetzung mit diesem Phänomen ergibt, notwendig ist, um eine Vereinheitlichung herbeizuführen. Sicher hat auch die Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof im Untersuchungshaftbereich eine Vereinheitlichung gebracht.

Die Koordinierungsfunktion des Justizministeriums gegenüber den staatsanwaltschaftlichen Behörden findet statt, auch wenn das manchmal als Ausübung des Weisungsrechtes angesehen wird. Insgesamt kann nur eine Intensivierung im Aus- und Fortbildungsbereich größere Problemtransparenz, Bewußtseinsbildung und Praxisänderung herbeiführen.

Ich möchte, meine Damen und Herren, damit schließen, daß ich einmal mehr versichere, daß die Justiz ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in diesem Lande so wie in


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