Verwaltung und in anderen Bereichen danach getrachtet wird, Potential einzusparen; der Außendienst sollte nicht berührt werden.
Nun habe ich aber ein Papier in die Hände bekommen, wonach zum Beispiel in folgenden Bezirken Niederösterreichs folgende Anzahl an Planstellen eingespart werden soll: Gmünd: 8, Horn: 2, Krems-Land: 15, Neunkirchen: 7, St. Pölten: 5, Wiener Neustadt: 2, Waidhofen/Thaya: 4, Wien-Umgebung: 10; also insgesamt 53 Planstellen. Das sind Planstellen, die für den Außendienst und nicht für den Innendienst oder die Verwaltung bestimmt sind.
Im Bereich der Bundespolizeidirektion sollen im Jahr 1996 264 und im Jahr 1997 254 Planstellen eingespart werden. Im Bereich der Bundesgendarmerie 220 Planstellen im Jahr 1996 und 220 Planstellen im Jahr 1997. Daraus kann man schließen, daß die Sicherheit auf jeden Fall gefährdet wird.
Ausgangspunkt dieses Einsparungspotentials war die Bundesbelastungsstudie 1992 bis 1994, die dieses Potential ergab. In einem Protokoll ist enthalten, daß aufgrund dieser Belastungsstudie, die ja an und für sich nicht angewandt wird, davon ausgegangen wird, daß in den Bundesländern Burgenland und Kärnten je 60 Planstellen, Niederösterreich 50 und Steiermark 20 Planstellen einzusparen sind. Hinsichtlich der Einsparung der Planstellen ist man also sehr wohl von dieser Bundesbelastungsstudie ausgegangen, die bis jetzt noch nicht Gültigkeit hat. Ich frage mich daher, wieso man auf diese Bundesbelastungsstudie zurückgreift, wenn sie im Endeffekt nicht gültig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Worüber ich mich auch gewundert habe, war die Aussage des Abgeordneten Achs im Innenausschuß. Er meinte, daß die Exekutive sehr gut mit Planstellen und auch den nötigen Beamten dazu ausgestattet sei. Er erwähnte, daß im Burgenland 927 systemisierte Planstellen vorhanden sind, aber 1 237 Beamte dort sind, das heißt, weit mehr als die Zahl der Planstellen und damit ausreichend.
Man müßte Herrn Kollegen Achs einmal erklären, daß es bei der österreichischen Bundesgendarmerie einen Unterschied zwischen der Gendarmerie und dem Grenzdienst der Gendarmerie gibt. Es liegen sowohl örtliche als auch sachliche Kompetenzunterschiede vor. Der Grenzdienst ist für die Grenze zuständig, und die Gendarmerie ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit zuständig.
Auf der einen Seite wird – Gott sei Dank! – nach dem Schengener Abkommen und auch den Richtlinien der EU die Grenze zu Nicht-EU-Ländern gestärkt, auf der anderen Seite aber wird im Bereich der Gendarmerie reduziert, man spricht sogar vom Zusperren einiger Gendarmeriedienststellen. Das ist mit Sicherheit nicht in dem Sinne, wie wir es verstehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Abgeordneter Kiss hat in seiner Rede vom subjektiven Sicherheitsgefühl gesprochen. Dieses subjektive Sicherheitsgefühl wird durch die Planstelleneinsparungen bestimmt nicht positiv beeinflußt. Ich frage mich, wie er das sieht, wenn immer weniger Beamte Außendienst versehen. Weniger Beamte im Außendienst bedeutet eine negative Entwicklung: keine Präventivmaßnahmen, weniger Aufklärung und weniger Strafdelikte werden dadurch bekannt. Abgeordneter Kiss hat für mehr Sicherheit und weniger Kriminalität plädiert, aber so kann das nicht gehen.
Abgeordneter Leikam hat davon gesprochen, daß früher die Dienststellen nicht dauernd besetzt waren, heute jedoch im Bereich der Bundesgendarmerie zumindest eine Dienststelle vorhanden ist, wo die Bevölkerung Anzeigen erstatten kann.
Im alten Dienstsystem der Bundesgendarmerie war dieser Punkt wesentlich besser erfüllt als nach dem derzeitigen Dienstsystem. Heute – das kann ich belegen und nachweisen – sind in der Nachtzeit um 50 Prozent weniger Beamte im Außendienst als nach dem alten Dienstsystem. Man kann nicht davon sprechen, daß da die Sicherheit mehr in den Vordergrund gestellt wird, daß damit dem Auftrag der Sicherheit entsprochen wird.