Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 98

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ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales nach § 12 a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz verpflichtet, jährlich die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer festzusetzen. Für 1996 wurde die Bundeshöchstzahl mit 263 000 festgelegt. Laut der vom Arbeitsmarktservice Österreich herausgegebenen Statistik wird diese Bundeshöchstzahl aber laufend überschritten, so etwa im März 1996 um rund 11 000, das sind 4 Prozent. Die mit Verordnung festgelegten Landeshöchstzahlen für das Jahr 1996 in der Höhe von insgesamt 205 500 wurden Ende März 1996 um rund 55 Prozent überschritten. Es waren zu diesem Stichtag 317 875 Bewilligungen erteilt.

Erschwerend kommt hinzu, daß aufgrund des jüngst bekanntgewordenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Mai 1996 etwa 40 000 türkische Staatsangehörige nach vier Jahren Aufenthalt EU-Bürgern gleichgestellt sind und daher keine Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen. Es erscheint im Sinne des Schutzes inländischer Arbeitskräfte daher eine Reduktion der Höchstzahlen der Ausländerbeschäftigung dringend erforderlich. Auch hinsichtlich der 85 000 Kriegsflüchtlinge aus Bosnien werden Maßnahmen der Bundesregierung erforderlich sein, um ihnen eine Rückkehr in ihre Heimat zu erleichtern und damit eine erhebliche Entlastung des Arbeitsmarktes zu erzielen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales nachstehende

dringliche Anfrage:

1. Wie hat sich der österreichische Arbeitsmarkt in den letzten fünf Jahren hinsichtlich

a) der Beschäftigung von In- und Ausländern,

b) der vorgemerkten arbeitslosen In- und Ausländer und

c) der gemeldeten offenen Stellen

entwickelt?

2. Wie viele ausländische Arbeitskräfte wurden in Österreich im März 1996 beschäftigt, die keine Arbeitsbewilligung benötigen (zum Beispiel EWR-Staatsangehörige)?

3. Wie viele ausländische Arbeitskräfte, die keine Arbeitsbewilligung benötigen, waren im März 1996 arbeitslos?

4. Warum wird die Bundeshöchstzahl laufend überschritten, etwa Ende März 1996 um 11 000?

5. Warum wurden die Landeshöchstzahlen mit 205 500 festgelegt, wenn sie in der Folge laufend, zum Beispiel im März 1996 um 55 Prozent, überschritten werden?

6. Wie beurteilen Sie aus der Sicht des österreichischen Arbeitsmarktes den jüngsten Vorschlag von Innenminister Dr. Einem, wonach bei Angehörigen von Ausländern die Bewilligungspflicht entfallen solle?

7. Welches Arbeitskräftepotential würde nach diesen Vorstellungen den österreichischen Arbeitsmarkt zusätzlich belasten?

8. Wie beurteilen Sie aus der Sicht des österreichischen Arbeitsmarktes die Auswirkungen des Erkenntnisses des VwGH bezüglich der Gleichstellung türkischer Staatsangehöriger mit EU-Bürgern? Bedeutet dies insbesondere, daß jener Personenkreis nicht mehr im Rahmen der Bundeshöchstzahl Berücksichtigung findet?

9. Wie hoch ist die Anzahl von türkischen Staatsangehörigen, auf welche jenes Erkenntnis des VwGH Anwendung findet?


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