Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 32

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Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Es wurde vereinbart, 10 Wiener Stunden für die Tagesordnung festzulegen, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 150, ÖVP 140, Freiheitliche 130, Liberales Forum und Grüne je 90 Minuten.

Weiters wurde festgelegt, daß in der Debatte zu den Punkten 1 bis 3 sowie in der gemeinsamen Debatte zu den Punkten 6 bis 14 die Erstredner jeder Fraktion maximal 30 Minuten, alle anderen Redner maximal 10 Minuten Redezeit zur Verfügung haben.

Weiters wurde Übereinstimmung erzielt, daß in der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 jeweils ein Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von 10 Minuten vorgesehen ist.

Auch dazu bitte ich um eine Entscheidung. Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Vorschlag beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (102 der Beilagen): Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten (154 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies der Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Großruck. Ich bitte ihn, die Debatte einzuleiten.

Berichterstatter Wolfgang Großruck: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte aus dem Justizausschuß über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat als Maßnahme bei Bedrohung oder Bruch des Friedens nach Kapitel VII der Satzung der Vereinten Nationen mit seinen Resolutionen 827 und 955 Internationale Gerichte für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda geschaffen. Diese Maßnahmen sind für alle Staaten verbindlich und verpflichten sie, mit den Internationalen Gerichten zusammenzuarbeiten. Um den allgemeinen und besonderen Zusammenarbeitsverpflichtungen voll umfänglich nachkommen zu können, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich.

Zur Erfüllung der Verpflichtung der Republik Österreich aus den oben angeführten Resolutionen wird die Einführung eines Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten vorgeschlagen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (102 der Beilagen) mit der dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckten Abänderung die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Ich ersuche, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.

Für diese Debatte darf ich noch einmal in Erinnerung rufen: Erstredner 30 Minuten, ÖVP und SPÖ freiwillig 20 Minuten, alle anderen Redner 10 Minuten.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Ofner.

10.08

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! An die Spitze stelle ich die Erklärung: Harald Ofner: freiwillig fünf Minuten.


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