Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 31

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Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dr. Frischenschlager und Genossen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung heute eingebrachte schriftliche Anfrage 646/J an den Herrn Bundeskanzler betreffend dringender medienpolitischer Weichenstellungen dringlich zu behandeln.

Da dieses Verlangen darauf gerichtet ist, die dringliche Behandlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, wird der Beginn der Beratung der dringlichen Verhandlung nach § 93 der Geschäftsordnung auf 16 Uhr festgelegt.

Ankündigung der Besprechung einer Anfragebeantwortung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters ist das von 20 Abgeordneten unterstützte Verlangen gestellt worden, daß über die Beantwortung 341/AB der schriftlichen Anfrage 303/J der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen betreffend die Einführung einer elektronischen Ökopunkte-Abrechnung durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst vor Eingang in die Tagesordnung eine Besprechung stattfindet.

Da für die heutige Sitzung bereits die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, kann die Besprechung erst am Schluß der Sitzung stattfinden.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, daß Abgeordneter Wabl beantragt hat, dem Bautenausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 137/A (E) betreffend Aufhebung der Verordnung über den Straßenverlauf der B 146, Ennsnahe Trasse, eine Frist bis zum 30. 6. 1996 zu setzen.

Es liegt das auf § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestützte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der dringlichen Anfrage stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag erfolgt am Schluß der Sitzung.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um die Punkte 1 und 11 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen.

Bei den Punkten 1 und 11 handelt es sich um den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten in 154 der Beilagen und den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Fünften Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl betreffend vermögensrechtliche Beziehungen.

Wir haben daher über diesen Antrag auf Verzicht auf die Aufliegefrist abzustimmen, und ein solcher Beschluß bedarf der Zweidrittelmehrheit.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem Verzicht auf die Aufliegefrist zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, daß dieser Beschluß mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, nämlich nahezu einstimmig, gefaßt wurde.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 6 bis 14 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch das so beschlossen.


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