Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 39

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unterscheiden wissen auf der einen Seite hinsichtlich des Anspruches auf literarische Freiheit im Sinne von Freiheit der Kunst nach Artikel 17a Staatsgrundgesetz, die selbstverständlich zu gewähren ist und selbstverständlich auch zugunsten des Herrn Peter Handke zu gewähren ist, aber auf der anderen Seite sollten wir uns keiner realistischen Sicht der Dinge verschließen. Und diese realistische Sicht ist doch so, daß die "Gerechtigkeit für Serbien", die Peter Handke literarisch sieht, nichts anderes ist als eine grobe Ungerechtigkeit für die Bosnier. Das muß auch einmal, glaube ich, ganz klar ausgesprochen werden. Ich spreche nicht für oder gegen Herrn Peter Handke, aber ich meine, auch ein Literat dieses Ranges sollte nicht nur bemüht sein, Applaus in Belgrad zu ernten, sondern durchaus auch bemüht sein, Applaus von Menschenrechtsvereinigungen zu erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt vertrete ich die Ansicht, daß diese Regierungsvorlage ein Schritt in die richtige Richtung ist, eine Anerkennung des Internationalen Gerichtes, eine Anerkennung des Strafvollzugsanspruches der internationalen Staatengemeinschaft, hinter die allfällige Teilaufgaben der Souveränität der Nation Österreich zurückstehen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. Er hat das Wort.

10.44

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Von seiten der Liberalen möchte ich insbesondere den für uns wesentlichen – wenn auch wertungspolitischen – Grund in den Vordergrund stellen, daß es endlich dazu kommen soll, daß schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht auch wirklich sanktioniert werden. Das ist etwas, was bisher nicht der Fall gewesen ist, und wir meinen, daß es sinnvoll ist, nicht nur irgendwelche Zusammenhänge über das allgemeine Strafrecht herzustellen, sondern ganz dezidiert und klar zu sagen, daß solche Verstöße in Zukunft auch wirklich sanktioniert werden.

Insofern möchte ich auch Herrn Abgeordneten Schieder sagen, daß für uns nicht nur die Umsetzung der jüngsten Resolutionen wesentlich ist, sondern daß es auch um das geht, was bereits in den Genfer Abkommen festgehalten worden ist, nämlich daß nicht nur eine allgemeine Einhaltung dieser Verträge gefordert, sondern auch gesagt wird, daß die Durchsetzung von den jeweiligen Staaten sicherzustellen ist. Das ist eine allgemeine Verpflichtung, sie findet aber in bezug auf die schweren Verletzungen der Genfer Abkommen die Ausformung, daß diese auch wirklich strafrechtlich zu ahnden sind.

Meine Damen und Herren! Wenn es um die konkrete Aufzählung der Tatbestände der schweren Verletzungen geht, die als Kriegsverbrechen definiert werden, ist es so, daß in Österreich selbst mangels eines internationalen Strafgerichtshofes, wo das bisher geahndet werden konnte, eine Herstellung dieses Zusammenhanges nur über das allgemeine Strafrecht möglich war. Und das ist in der konkreten Situation einfach zuwenig.

Es muß ganz klar gesagt werden, daß solche Verbrechen in Zukunft dezidiert bestraft werden. Dabei muß man auch darüber nachdenken, wie man solcher Personen habhaft werden kann. Es wird einfach notwendig sein, von der internationalen Gemeinschaft her auch einen entsprechenden Druck zu entwickeln, um an diese Personen heranzukommen. Insofern ist diese Vorlage der richtige Weg.

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend bleibt für uns festzustellen, daß wir die Zusammenarbeit, die hier auf internationaler Ebene festgeschrieben wird, begrüßen.

Noch einmal: Man darf nicht übersehen, daß die Verstöße, die geahndet werden sollen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sind, daß die Anlässe – das geht dezidiert auch aus der Vorlage hervor – räumlich eingegrenzt sind. Es geht um das ehemalige Jugoslawien, es geht um Ruanda. Die schweren Verstöße, die in diesen Gebieten gemacht worden sind, sind auch noch zeitlich eingeengt, nämlich in Jugoslawien, so sie seit dem 1. Jänner 1991 stattge


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