Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 40

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funden haben, und in bezug auf Ruanda, so sie in der Zeit vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Dezember 1994 stattgefunden haben.

Wir meinen daher, daß jene Bedenken, die auch Herr Abgeordneter Ofner angeführt hat, im Gesamtzusammenhang zurücktreten, weil es nicht um eine Auslieferung an eine einzelne fremde Macht geht, sondern um die Auslieferung an einen internationalen Gerichtshof. Hier ist die Zuständigkeit sehr eng, sehr vorsichtig gewählt worden. Da es zeitlich und räumlich eingeschränkt worden ist, wird auch jeder neue Anlaß eines eigenen Beschlusses hier im Hause bedürfen. Daher sehen wir darin keinen Bruch eines Grundsatzes, sondern wir sehen darin einen wichtigen Fortschritt in der Durchsetzung und Verbindlichkeit des Völkerrechts. Und dem stimmen die Liberalen gerne zu. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Kammerlander. Sie hat das Wort.

10.47

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Auch wir unterstützen diese Gesetzesvorlage. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dazu noch ein paar Worte auch in Ergänzung dessen zu sagen, was einige meiner Vorredner bereits erwähnt haben.

Wir denken, daß die Ahndung von Kriegsverbrechen eine sehr wichtige Voraussetzung für einen Friedensprozeß ist, wie er jetzt in unserem Nachbarland, im ehemaligen Jugoslawien, in Ansätzen in Angriff genommen wird. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen und -aktivisten und -aktivistinnen haben immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig die Ahndung von Kriegsverbrechen, die Verfolgung der Kriegsverbrecher selbst für den Aufbau des zivilen Lebens, aber auch für die Glaubwürdigkeit der Rechtsstaatlichkeit ist. Das alles sind wiederum Voraussetzungen für die Wiedererrichtung eines demokratischen Staates und eines eben zivilen Lebens. Aber es besteht auch die berechtigte Hoffnung, daß solche Vereinbarungen, solche Internationalen Gerichte, solche Kriegstribunale auch präventiven Charakter haben für alle möglichen zukünftigen Fälle, daß deutlich wird, daß Kriegsverbrechen eben geahndet werden, verfolgt werden und nicht ungesühnt bleiben.

Erlauben Sie mir, bei dieser Gelegenheit doch noch eines zu bemerken und hinzuzufügen: Wir sollten allerdings nicht so weit gehen, zu glauben, daß all diese Probleme nun durch diese Regelung im Fall Exjugoslawien und Ruanda ausgeräumt sind und damit allein im Hinblick auf den Komplex Kriegsverbrechen genug getan ist. Denn hier besteht noch immer eine große Gefahr der Doppelmoral; eine Gefahr, der auch Österreich in den vergangenen zwei, drei Jahren immer wieder erlegen ist.

Das ist die Kehrseite: Es gibt auch die Opfer der Kriegsverbrecher. Es gibt die unzähligen Opfer, vor allem auch die vergewaltigten Frauen. Und was passiert mit jenen an den Grenzen, die flüchten, zum Beispiel nach Österreich? Wie schauen unsere Asylverfahren aus? Wie schaut hier die Durchlässigkeit des österreichischen Staates aus?

Das heißt, es ist genauso wichtig, die Frage zu stellen: Wie können auch auf dieser Ebene Vorkehrungen getroffen werden? Was ist mit den Deserteuren, mit jenen jungen Männern, die sich nicht am Krieg, an diesen Greueln und Verbrechen beteiligen wollen und keine andere Möglichkeit sehen, dem zu entgehen, als daß sie fliehen? Diese haben in Österreich überhaupt keinen Rechtsstatus in einem Asylverfahren erhalten.

Aber noch einmal zurück zu den vergewaltigten Frauen. Wir haben in diesen Tagen über die Medien die Entwürfe zu einem neuen Asylgesetz vermittelt bekommen. Ich habe große Bedenken und sehe große Gefahren, wenn, wie wir lesen, diese Asylverfahren in Zukunft an der Grenze abgehandelt werden sollen, wie in diesem Fall mit Kriegsflüchtlingen und vor allem, wie gesagt, mit den Opfern von solchen Kriegsverbrechen umgegangen wird beziehungsweise wie deren Fälle behandelt werden. Im österreichischen Strafrecht gibt es die Möglichkeit für Frauen, die Opfer solcher Verbrechen geworden sind, die Opfer von Vergewaltigungen geworden sind,


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