Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 47

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Dazu werden Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Zustimmung nicht finden. Das ist nur folgerichtig, denn wenn wir mit gutem Grund gegen das Strukturanpassungsgesetz gestimmt haben, werden wir in diesem Punkt sicher nicht zustimmen. Wir werden also bei der getrennt durchgeführten Abstimmung gegen diesen Punkt stimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.21

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. – Bitte. (Abg. Dr. Haider: Da werden Sie es schwer haben! – Abg. Dr. Fuhrmann: So schwer nicht!)

11.21

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Abgeordneter Haider hat, als ich hier heruntergegangen bin, gemeint, ich werde es jetzt schwer haben, worauf ich ihm geantwortet habe: So schwer auch wieder nicht! – Ich hätte es schwerer gehabt, wenn Kollege Krüger seinen letzten Satz nicht noch gesagt hätte. Ich hatte nämlich die ganze Zeit darüber nachgedacht, warum er eigentlich als Kontraredner gemeldet ist, wo doch im Ausschuß er selbst und die Kolleginnen und Kollegen von der "F"-Fraktion zugestimmt haben und (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger ) – Herr Kollege Krüger, lassen Sie mich ausreden, hören Sie bitte zu! – wo auch seine Ausführungen mit Ausnahme des letzten Satzes eigentlich alle pro gewesen sind. Aber jetzt weiß ich, warum das eine Kontrameldung war. (Abg. Dr. Graf: Ändern Sie jetzt Ihre Rede?) Die Ausführungen des Kollegen Krüger zu dieser Gesetzesvorlage – mit den anderen Ausführungen werde ich mich noch auseinandersetzen – sind wegen der Ziffer 20 kontra.

Da fällt mir übrigens auf, daß Sie im Ausschuß wegen der Ziffer 4 getrennte Abstimmung verlangt haben. (Abg. Dr. Krüger: Das ist ja die Ziffer 20!)

Herr Abgeordneter Krüger! Ich habe Ihnen mit viel Geduld und mit großer Aufmerksamkeit zugehört, als Sie den Hauptteil Ihrer Rede dazu verwendet haben, sich mit einer Materie zu befassen, durchaus diskussionswürdige Argumente einzubringen, die aber leider Gottes nichts oder nur am Rande oder nur dem Thema nach mit der Regierungsvorlage zu tun haben. All das, was Sie betreffend das Insolvenzrecht, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Anfechtungsordnung und darüber, was wir diesbezüglich in der näheren Zukunft zu diskutieren haben werden, gesagt haben, werden wir inhaltlich sicher zu besprechen haben.

Ich habe einige Punkte Ihrer Ausführungen nicht nur als diskussionswürdig, sondern durchaus auch als logisch nachvollziehbar empfunden. Nur, seien Sie mir bitte nicht böse: Wir diskutieren heute hier nicht über eine neue Konkursordnung. Wir diskutieren heute hier nicht über ein neues Insolvenzrecht. Daher muß ich schon sagen, lieber Kollege Krüger ... (Abg. Dr. Graf: Aber den inneren Zusammenhang werden Sie doch nicht leugnen!)

Lieber Kollege Krüger und lieber Kollege Graf, Sie mögen vielleicht Großmeister in der Wissenschaft dieser Gesetze sein (Abg. Dr. Graf: Das hat niemand behauptet!) , aber erlauben Sie mir den bescheidenen Hinweis: Nicht nur der Krüger und der Graf haben mit diesen Sachen auch beruflich zu tun, auch der Fuhrmann. (Abg. Dr. Graf: Es hat niemand etwas anderes behauptet!) Also gestehen Sie mir bitte zu, daß ich auch ein bißchen etwas von diesen Angelegenheiten verstehe. Punkt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Das gestehen wir Ihnen doch zu!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Dies gesagt und dem Kollegen Krüger zugesagt habend, daß wir all das in der Insolvenzrechtsfrage sehr ausführlich miteinander diskutieren werden müssen, im Interesse der österreichischen Wirtschaft, im Interesse der Selbständigen und der Unselbständigen, die dort ihr Geld verdienen, möchte ich mich jetzt wieder dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz zuwenden und für jene Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, die sich nicht so intensiv mit dieser Materie befaßt haben wie wir Mitglieder des Justizausschusses, noch einmal erwähnen, warum wir das heute beschließen wollen: Deshalb, weil wir seit 1. Jänner 1994, dem Inkrafttreten des EWR-Vertrages, die Verpflichtung übernommen haben, die Bestimmungen über das Gesellschafts


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