Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 89

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Datum nennen. Wahrscheinlich vermuten Sie, daß eine ähnliche Vorgangsweise, wie Sie sie einschlagen, auch anderswo Platz greift.

Auch von den Tonbändern sprechen Sie. Herr Abgeordneter Wabl! Ich muß Sie wieder an Ihr eigenes Verhalten erinnern und daran, was Sie sagten, als Tonbänder aus dem Grünen Klub verschwanden. Ich zitiere aus der "Presse" vom 10. Mai. Da sagte Herr Abgeordneter Wabl vor Gericht: Ich persönlich war damals schon sehr schockiert. Wie kann das sein, daß Tonbänder aus dem Grünen Klub verschwinden?

Bei Ihnen ist es offenbar so, daß Tonbänder dann, wenn auf ihnen Dinge gespeichert sind, die Ihnen nicht recht sind, einfach unauffindbar sind. Diese Vorgangsweisen unterstellen Sie auch anderen.

Es liegt natürlich in der Natur der Sache, daß sich die Beschaffung im militärischen Bereich immer in einem Kraftfeld abspielt. Es gibt politische Interessen in diesem Zusammenhang, und es gibt sehr wohl auch geschäftliche Interessen. Das neueste Beispiel liegt mir jetzt vor. Die "Presse" vom 22. Mai schreibt: NATO-Waffen für Osteuropa, aber russische MIG für das Bundesheer?

Es geht also schon wieder los. Man geht von der Annahme aus, daß Beschaffungen notwendig sind, und bereitet bereits jetzt wieder ein Umfeld auf, das jeden Beschaffungsvorgang von vornherein in ein schiefes Licht bringt. Deswegen waren wir dafür, daß der Rechnungshof prüft, und wir sind dem Rechnungshof, seinem Präsidenten und allen Beamten dankbar, daß sie diesen Bericht sofort der Republik vorgelegt haben.

Dieser Bericht enthält fünf Grundsatzfeststellungen, und diese darf ich hier wiederholen.

Zunächst einmal die wichtigste: Anhaltspunkte für illegale Geldflüsse konnten nicht festgestellt werden. Das war nämlich der grundsätzliche Verdacht, von dem diese Prüfung überhaupt ausgegangen ist.

Zweitens, was ebenfalls ganz entscheidend ist: Entscheidungen wurden nicht von Einzelpersonen, sondern von den höchsten kompetenten Gremien dieser Republik getroffen. Es war die Grundsatzentscheidung am 6. Oktober 1987 im Landesverteidigungsrat, Österreich überhaupt mit defensiven Lenkwaffen auszurüsten. Es war die zweite Entscheidung am 15. Juni 1989 im Landesverteidigungsrat, das schwedische System BILL anzukaufen. Und es war die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung vom 20. Juni 1989, diese Entscheidung ebenfalls zu befürworten. Denn nach § 14 Abs. 1 des österreichischen Wehrgesetzes sind Grundsatzentscheidungen in wehrpolitischen Fragen Angelegenheit der österreichischen Bundesregierung.

Die dritte richtige Entscheidung – und die haben Sie heute hier nicht zitiert –: Die schwedische Lieferfirma hat den Liefervertrag ordnungsgemäß erfüllt. Das war doch bitte der Sinn der ganzen Sache, daß das österreichische Bundesheer mit einem leistungsfähigen Abwehrsystem ausgerüstet wird. Ich möchte das hier deutlich sagen, daß nach Aussage der militärischen Organe, der höchsten Offiziere, das angekaufte System "PAL 2000" die daran gesetzten Erwartungen erfüllt und damit die Sicherheit für die Republik Österreich erhöht wurde. Das ist doch der zentrale Punkt in der ganzen Angelegenheit. (Beifall bei der ÖVP.)

Der vierte Punkt: Ich zitiere wieder wörtlich aus dem Rechnungshofbericht. Der Rechnungshof hat von der Disposition und vom Einkauf im Heeres-Materialamt ein positives Bild gewonnen und eine weitgehende Bereitschaft zur Verwirklichung seiner Anregungen gefunden. – Positiver kann ein Rechnungshof das Verhalten einer Verwaltungsbehörde nicht beurteilen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich würde nur wünschen, daß auch aus anderen Verwaltungszweigen derartiges zu berichten wäre.

Eine problematische Situation ist auch aufgetaucht, und zwar hängt das mit der mehrjährigen Beschaffung im Rahmen des österreichischen Bundesheeres zusammen. Hier gibt es budgetäre Probleme. Denn im österreichischen Staatshaushalt gibt es das Prinzip der Einjährigkeit


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