Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 97

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Wir haben nach dem ersten Teilbericht diese Methode, die sich als durchaus brauchbar erwies, einer Überprüfung unterzogen, und zwar darauf, ob sie sich bewährt hat – und wir kamen zum Ergebnis, daß wir keine Veranlassung hatten, von dieser Methode abzugehen. Auch dies – darf ich ergänzen – erfolgte wieder in Übereinstimmung und in Zusammenarbeit mit den genannten Universitätsprofessoren.

Wir sehen uns darin durchaus bestärkt, daß wir die richtige Vorgangsweise gewählt haben, und wir werden daher diese Vorgangsweise beibehalten. Diese Methode – es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, daß die in diese Methode gelegte Hoffnung durchaus zutreffend war – wird daher auch für die zukünftigen Berichte, die der Rechnungshof im Rahmen der Erfüllung des Gesamtauftrages des Nationalrates vorlegen wird, angewandt werden.

Ich bin jedenfalls überzeugt davon, daß diese Methode dazu beitragen wird, daß wir zur Zufriedenheit des Nationalrates Prüfungen, die uns aufgetragen werden, durchführen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke dem Herrn Präsidenten.

Zu Wort ist nun der Herr Bundesminister für Landesverteidigung gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

15.08

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshofbericht, der das Ergebnis einer Sonderprüfung darstellt, ist gleichzeitig Ausdruck dafür, daß es wahrscheinlich – ja sogar mit Sicherheit – in Österreich noch nie ein Ministerium gegeben hat, das so umfassend und intensiv geprüft wurde, wie das eben beim Bundesministerium für Landesverteidigung der Fall war.

Selbstverständlich gibt es im Zuge eines Prüfungsergebnisses auch unterschiedliche Ansatzpunkte. Lassen Sie mich ganz kurz zusammenfassen, was aus meiner Sicht bei der Beurteilung dieses Falles wesentlich war.

Im Zentrum der Überprüfung stand die Anschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen Ende dieses letzten Jahrzehntes. Im Rechnungshofbericht wird wortwörtlich ausgeführt: "Nach einem Bericht des Generaltruppeninspektors über die Erprobung der PAL-Systeme empfahl der Landesverteidigungsrat im Juni 1989 der Bundesregierung die Ausrüstung des Bundesheeres mit Panzerabwehrlenkwaffen der schwedischen Unternehmung. Im selben Monat faßte die Bundesregierung einen entsprechenden Beschluß."

Aus der damaligen Sicht haben sich offensichtlich die Mitglieder des Landesverteidigungsrates und die Mitglieder der Bundesregierung über alle Grundlagen der Beschaffung ausreichend informiert gefühlt. Tatsächlich geht aus den Unterlagen des Rechnungshofes eindeutig hervor, daß Leistungsvorgaben vorhanden waren, etwa was die Durchschlagsfähigkeit oder die Störsicherheit betrifft. Es geht daraus auch eindeutig hervor, daß es eine Leistungsvergabe war, die im Wettbewerb erfolgt, ist und daß der Zuschlag erst erfolgt ist, nachdem auch eine faktische Erprobung durchgeführt worden war. Es wird gleichzeitig auch festgestellt, daß nach Angaben des Generaltruppeninspektors damals die technisch eindeutig beste Bewertung für jenes Produkt erzielt wurde, für das es auch den Zuschlag gab.

Der Rechnungshofbericht stellt andererseits fest, daß bestimmte Vorgaben nicht eindeutig nachvollziehbar waren, etwa was die Zeitabläufe, was die Dokumentation oder was Details der Durchführung betrifft.

Dafür gibt es einige ganz gewichtige Gründe. Ich möchte das noch einmal sagen: Es ist aus heutiger Sicht eigentlich unvorstellbar, daß vor sieben Jahren das österreichische Bundesheer wahrscheinlich als einzige Armee der Welt nicht über eine einzige Lenkwaffe verfügte, die eine Reichweite von 2 000 Metern hat – dies deshalb, weil uns der Staatsvertrag keine Möglichkeit


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