Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 147

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Darf ich nun zu einem anderen Problem kommen, da sind Sie wahrscheinlich firm, und zwar betreffend die Situation des "Falter". Da kennen Sie sich besser aus, darüber können wir reden.

Es ist überhaupt keine Frage, daß durch die UWG-Klage, die eingebracht wurde, die Situation für den "Falter" bedauerlich ist. Aber auf der anderen Seite verstehe ich die Wehleidigkeit nicht ganz. Sie wissen genau, daß der Herausgeber des "Falter" in jeder Ausgabe sein Ceterum censio schreibt. Das ist sein gutes Recht, das soll er ruhig machen, aber dann soll er sich doch nicht wundern, wenn auch seine Werbeaktivitäten von seinem Konkurrenten, für dessen Zerschlagung er eintritt, einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Es ist doch nichts Neues, daß Medien gegeneinander prozessieren. Wie Sie wissen, hat die "Kronen Zeitung" eine Vielzahl von Prozessen gegen "täglich Alles" und umgekehrt geführt. 160 laufende Verfahren sind geführt worden, die dann auf einen Schlag bereinigt worden sind. Also tun wir doch nicht so, als ob das ein Markt wäre, wo keiner den anderen klagt, das ist eine rauhe Welt, das ist ein rauher Markt, und da versucht schon einmal der eine dem anderen eins auszuwischen. Herr Armin Thurnher hat ja selbst gesagt: Wir haben die Klage zuwenig ernst genommen!

Wenn Sie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kennen – kennen Sie es? –, dann wissen Sie, daß klarerweise eine Unterlassungsklage ja nicht automatisch mit einer Vernichtung der geschäftlichen Existenz verbunden ist, sondern wenn man ein Unterlassungsgebot nicht befolgt, gibt es Beugestrafen. Und wenn man jeden Tag aufs neue verstoßt, dann gibt es halt jeden Tag eine neue Beugestrafe. Und der Herr Armin Thurnher war damals schlecht beraten. Er hat ja selbst gesagt: Wir haben die Sache zu leicht genommen!

Aber ich finde es verfehlt, wenn man sich hier herstellt und sagt: Der arme "Falter" sieht sich einer Klagslawine gegenüber! Es war eine einzige Klage. Nur: Der "Falter" hat jeden Tag gegen das gerichtliche Unterlassungsgebot verstoßen und hat halt jeden Tag einen neuen Exekutionsantrag mit steigenden Geldstrafen bekommen. Also da soll man, glaube ich, nicht so zimperlich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielmehr scheint mir wichtig zu sein – und ich glaube, daß das in der gesamten Mediendebatte zu kurz gekommen ist –, die innere Medienfreiheit sicherzustellen. Das ist etwas ganz Entscheidendes! Gegen die Zerschlagung der Mediaprint habe selbstverständlich auch ich schwerste rechtspolitische Bedenken. Das ist aber auch nicht notwendig. Das ist doch eine Scheindiskussion, die da geführt wird. Vergleichen Sie doch die "Kronen-Zeitung" und den "Kurier" miteinander! Erkennen Sie da irgendeine mediale Übereinstimmung, erkennen Sie da einen medialen Gleichschritt, wo man die Gegenseite vernichtet? Das sind doch völlig unterschiedliche Blätter mit unterschiedlichen Meinungen. Daß Synergien im Vertriebswesen und in der Anzeigenverwaltung genützt werden, muß das gute Recht der Medien sein.

Wichtig ist aber, die innere Medienfreiheit weiter auszugestalten und anfechtungsfreie Redaktionsstatute zu gewährleisten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Der Redner tritt in einer gelben Kolporteurjacke mit der Aufschrift "Neue Böse Zeitung" ans Rednerpult. – Abg. Dr. Cap: Schwach!)

18.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werter Herr Präsident! Hohes Haus! Aus spezial- und generalpräventiven Gründen möchte ich zunächst auf diese Montur eingehen und versuchen, Ihnen klarzulegen, warum wir in diesem Aufzug erschienen sind, beziehungsweise möchte ich allen Anwürfen zuvorkommen, die da lauten, es sei die Würde des Hohen Hauses durch diesen Aufzug verletzt. (Abg. Haigermoser: Hammer und Sichel fehlen noch auf der Seite!) Ich glaube, die Würde des Hohen Hauses ist vielmehr dadurch verletzt worden, daß wir im Budgetausschuß eine Regelung zu den Werkverträgen beschlossen haben, die nicht im Budgetausschuß diskutiert wurde, die auf das Ersuchen eines großen Zeitungsherausgebers überhaupt an den Budgetausschuß herangetragen wurde, die dann beschlossen wurde, und die dann noch dazu, obwohl sie schon


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