Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 175

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letztendlich an dieser parteipolitischen Aufteilung festhalten wollen und daß Sie parteipolitische Machtstrukturen aufrechterhalten wollen.

Herr Kollege Höchtl! Wenn Sie hier die objektive Vorgangsweise bei der Bestellung von Schulleitern beschwören, dann frage ich Sie wirklich, ob Sie die Berichte der Volksanwaltschaft nicht lesen, die seit Jahren die Mißstände in diesem Bereich deutlich macht und beklagt, die seit Jahren die Aufhebung des verfassungsmäßig verankerten Proporzes an den Kollegien der Landesschulräte fordert, weil es hier immer wieder zu Mißständen kommt. Frau Kollegin Preisinger hat ein ausführliches Beispiel hierfür gebracht.

Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre mit mehr Demokratie an den österreichischen Schulen, hätten Sie wirklich Möglichkeiten, das zuzulassen, denn wir brauchen eine demokratische und autonome Schule für die Heranbildung von mündigen und von selbstbestimmten jungen Menschen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Aber unsere Schulpartner haben an und für sich ja kein wirkliches Mitbestimmungsrecht. Wenn Sie jetzt den Schulleiter sozusagen erst nach dieser Probezeit definitiv stellen, also auf unbeschränkte Zeit bestellen, dann ist das meiner Meinung nach eine Alibiaktion. Was hindert Sie denn daran, von dieser unbefristeten Leiterbestellung endlich abzugehen? – Wenn Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, sagen, der Schulleiter als pädagogischer Leiter einer Schule brauche diese Sicherheit und die Gewißheit der unbefristeten Bestellung, damit er kreativ werden kann und damit er gestalterisch tätig werden kann, so teile ich diese Meinung nicht. Wo gibt es denn das in der Privatwirtschaft? – In der Privatwirtschaft gibt es viele Menschen in Leitungsfunktionen, die sich nicht auf dieser Sicherheit ausruhen können, die sich selbstverständlich immer wieder neu bewähren müssen und sich immer wieder dem Wettbewerb stellen müssen. Und ich glaube, was Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft zumutbar ist, das muß wohl für die Schule in besonderem Maße selbstverständlich sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Einen diesbezüglichen Abänderungsantrag wird Frau Kollegin Motter noch einmal einbringen. Und weil wir gerade von diesem Abänderungsantrag sprechen: Ich war heute eigentlich sehr verwundert oder auch erfreut über den Abänderungsantrag, der von den Freiheitlichen – Frau Kollegin Preisinger ist gerade hinausgegangen – eingebracht wurde, denn er ist geradezu identisch mit unserem Abänderungsantrag, den wir schon im Laufe der Beratungen des Unterrichtsausschusses eingebracht haben. Leider haben uns die Freiheitlichen dort ihre Zustimmung zu einem wirklich identischen oder so gut wie identischen Abänderungsantrag versagt.

Meine Damen und Herren! Wenn wir Autonomie ernst meinen, dann dürfen wir Autonomie nicht nur den öffentlichen Schulen ermöglichen, sondern dann müssen wir auch für die jetzt schon autonomen Schulen unter den Privatschulen endlich einmal jene fairen Bedingungen schaffen, die ihren Weiterbestand sicherstellen und die die Entwicklung einer bunteren pädagogischen Landschaft, einer Vielfalt und Pluralität in unserem Schulbereich neben den öffentlichen Schulen ermöglichen. Es sind nämlich gerade diese autonomen Schulen, die uns zeigen, daß eine effizientere Mittelverwendung möglich ist: Die Kosten pro Schüler an diesen Schulen betragen in etwa nur die Hälfte im Vergleich zu den Kosten pro Schüler an öffentlichen Schulen. An diesen Schulen gibt es wirklich Schuldemokratie, dort wird wirklich ganz selbstverständlich durch die Schulpartner bestimmt, und es funktioniert auch.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Privatschulen, und zwar alle Privatschulen, sollten auch aus wirtschaftlichen Überlegungen gefördert werden, denn nicht zuletzt hat die Frau Unterrichtsministerin sich im Rahmen einer Anfragebeantwortung ganz dezidiert hierzu geäußert – ich zitiere –: "Grundsätzlich aber kann festgestellt werden, daß die Führung von Privatschulen sicherlich von Vorteil für den Bund ist, da gesetzlich nur die Übernahme der Lehrerpersonalkosten normiert ist, die Kosten für Schulbetrieb, Verwaltungspersonal et cetera jedoch vom privaten Schulerhalter getragen werden."

Darüber hinaus gibt es für die im Privatschulgesetz verankerte Ungleichbehandlung von konfessionellen und anderen Privatschulen keine sachliche Rechtfertigung. Es gibt keine sachliche


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