Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 186

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Zu dem Antrag, den der Kollege Grollitsch eingebracht hat, kann ich nur sagen, meine Damen und Herren: Die Universitätssportinstitute, um die es hier geht, haben heute schon Verträge mit den Schulen. Hier existieren Verträge, und ich bin überzeugt, daß diese Institute auch in Hinkunft in der Lage sein werden, mit den Schulen abermals Verträge auszuverhandeln und solche abzuschließen. Es ist damit sichergestellt, daß auch der Universitätssport nicht zu kurz kommen wird.

Aber lassen Sie mich, geschätzte Damen und Herren, zu dem vor uns liegenden, wie ich meine, doch sehr großen Unterrichtspaket auch jene zwei Bereiche herausgreifen, die schon mehrfach angesprochen wurden. Es geht um den § 26a, der regelt, daß in Zukunft die Ernennung von Schulleitern zunächst einmal auf vier Jahre befristet sein soll.

Ich glaube, daß hier zwei wesentliche Aspekte anzusprechen sind. Zum einen der Aspekt, daß der Schulgemeinschaftsausschuß oder das Schulforum eingebunden wird und damit mehr an Demokratie, mehr an Objektivität und natürlich auch mehr an Autonomie des jeweiligen Schulstandortes in diese Entscheidung mit einfließt.

Was aber meines Erachtens noch wichtiger ist, das ist die vierjährige Probezeit. In allen Bundesländern ist es in den vergangenen Jahren zu Entwicklungen gekommen, insbesondere was das Bemühen um Objektivierung anbelangt. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich fasse mich sehr kurz, Herr Kollege! – Diese Objektivierungsverfahren waren sicherlich ein erster Fortschritt. Heute ist es so, daß wir schon zur Kenntnis nehmen müssen, daß jedes Hearing, jedes strukturierte Interview, jedes Abfragen von Qualifikationen stets nur eine Momentaufnahme der jeweiligen Situation des Bewerbers sein kann. Der Bewerber bereitet sich vor und entspricht in der Regel.

Aber, meine Damen und Herren, für einen gewissen Zeitraum – und hier geht es um vier Jahre – persönliches Engagement, Durchsetzungsvermögen, Konfliktlösungsqualität, Teamfähigkeit, Motivationsfähigkeit und vieles andere mehr, was eben gerade einen Schulleiter ausmacht, abzuchecken, das ist in einer Momentaufnahme nicht möglich. Da braucht man eine Phase der Erprobung, eine Phase der Beobachtung, begleitet von dem Besuch von Kursen, begleitet von vielen anderen Dingen mehr.

Ich glaube, das ist in der Tat ein ganz, ganz wichtiger und bedeutsamer Schritt in eine richtige Richtung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir werden diesem Teil des Gesetzes zustimmen. (Abg. Schwarzenberger: Das überrascht uns! – Abg. Dr. Khol: Gott sei Dank stimmen Sie zu!) Ja.

Keine Zustimmung, meine Damen und Herren, können wir dem Entschließungsantrag der Kollegin Schaffenrath geben (Abg. Dr. Khol: Da haben Sie recht!) , wo sie Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer echten Schulreform fordert.

Frau Kollegin! Wir liegen zwar tendenziös absolut auf der gleichen Schiene. Auch wir wollen mehr Schulautonomie in den Schulen haben. Nur, wir glauben, daß ein anderer Weg zu gehen ist. Ihre Forderung, ein Kuratorium einzurichten, eine Schulregierung aufzubauen, den Schulleiter in der Schule wählen zu lassen, das ist für mich eine phantastische pädagogische Landschaft, die hier entstehen kann. Aber, meine Damen und Herren, wir sind doch noch nicht soweit, und wir würden viele Lehrer, Eltern und Schüler maßlos überfordern, wenn wir diesen Schritt auf einmal durchziehen müßten.

Für uns Sozialdemokraten muß bei jedem Schritt, der Schulentwicklung vorsieht, Ausgangspunkt – auch für Autonomie – die jeweils gegebene Situation der Schule sein. Alle Maßnahmen müssen von den in der Schule tätigen Personen ausgehen. Sie müssen von ihnen mitgetragen und mitentschieden werden. Und Autonomieentwicklung – und um das geht es ja im besonderen – muß begleitet sein von Fortbildung für die Lehrer, muß begleitet werden von Experten, muß begleitet werden von der Schulaufsicht. All das, was hier mühsam im pädagogischen Feld von Schule und von Unterricht geschieht, muß mit den Betroffenen diskutiert und abgesprochen sein.


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