Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 187

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Wir glauben daher, daß es gut und richtig ist – so wie wir es jetzt machen –, daß wir Autonomie einfach zulassen, daß wir sie anregen, daß wir Lehrer dazu motivieren. Und das geschieht – wenn ich ein Beispiel nennen darf, im Lehrplan der Volksschule, das geschieht im Lehrplan der Hauptschule, im Lehrplan der AHS. Und ich glaube, es kommt in der Phase, in der sich die Schule derzeit befindet, ganz besonders auf das Können, auf das Wollen und auf die Kompetenz der Lehrer an.

Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg, und wir werden das Ziel – mehr Schulautonomie – auf diesem Weg eher erreichen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist die Frau Abgeordnete Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

21.47

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich bringe als erstes einen Abänderungsantrag der Liberalen und der Grünen ein. (Abg. Dr. Khol: Aha!) Ja. Das ist ganz etwas Neues, Herr Klubobmann Khol.

Wir halten nämlich die Einbeziehung des Schulforums beziehungsweise des Schulgemeinschaftsausschusses bei der Vorbereitung der Schulleiterbestellung wie auch die allfällige Feststellung der mangelnden Bewährung in der Leitungsfunktion für einen wichtigen Beitrag zur Verstärkung der Schulautonomie. Wir sind aber der Auffassung, daß dies bundeseinheitlich verpflichtend geregelt werden sollte und nicht, wie jetzt vorgesehen, der jeweiligen Landesgesetzgebung überlassen bleiben sollte.

Ebenso stellt der einmalige Bewährungszeitraum von vier Jahren eine Verbesserung des Status quo dar. Er ist jedoch aus unserer Sicht für eine kontinuierliche Bewährung zu kurz gewählt. In unserem Abänderungsantrag wird daher von der Praxis einer unbefristeten Leiterbestellung abgegangen, um dem Schulforum beziehungsweise dem Schulgemeinschaftsausschuß die Möglichkeit einzuräumen, jeweils vor Ablauf einer vierjährigen Funktionsperiode über die Bewährung und damit über die Funktionsverlängerung des Schulleiters zu befinden.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Klara Motter und Karl Öllinger zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird (13 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Z 10 wird ersetzt:

Nach 26 wird folgender § 26a eingefügt:

Ernennung von Schulleitern

§ 26a. (1) Zusätzlich zu den Erfordernissen gemäß § 26 sind die Bewerbungen der die Erfordernisse erfüllenden Bewerber vor der Reihung gemäß § 26 Abs. 7 dem Schulforum und/oder dem Schulgemeinschaftsausschuß der Schule, für die die Bewerbungen abgegeben wurden, zu übermitteln. Das Schulforum beziehungsweise der Schulgemeinschaftsausschuß hat das Recht, binnen drei Wochen ab Erhalt der Bewerbungen eine begründete schriftliche Stellungnahme abzugeben.

(2) Ernennungen zu Schulleitern sind für eine Funktionsperiode von vier Jahren wirksam. In diesen Zeitraum sind bis zu einem Höchstausmaß von zwei Jahren Zeiten der Betrauung mit der Funktion eines Schulleiters einzurechnen. Bei entsprechender Bewährung verlängert sich die Funktionsperiode um jeweils weitere vier Jahre.


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