Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 188

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(3) Voraussetzung für die Verlängerung der Funktionsperiode nach Abs. 2 ist die Bewährung als Schulleiter und – während der ersten Funktionsperiode – die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs – Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Wird dem Inhaber der leitenden Funktion nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Funktionsperiode gemäß Abs. 2 mitgeteilt, daß er sich auf seinem Arbeitsplatz nicht bewährt hat, verlängert sich die Funktionsperiode aus dem Grunde der Bewährung kraft Gesetzes. Ein Ausspruch der Nichtbewährung ist nur aufgrund von Gutachten sowohl zumindest der Schulbehörde erster Instanz als auch des Schulforums oder des Schulgemeinschaftsausschusses zulässig.

(4) Endet die Leitungsfunktion gemäß Abs. 1 und verbleibt deren Inhaber im Dienststand, so ist er kraft Gesetzes auf jene Planstelle übergeleitet, die er zuletzt vor der Ernennung unbefristet innehatte. In diesem Fall richtet sich seine Lehrverpflichtung nach seiner tatsächlichen Verwendung.

(5) Hatte der Inhaber der leitenden Funktion im betreffenden Dienstverhältnis zuvor keine andere Planstelle inne, so ist er mit dem Ende der Funktion kraft Gesetzes auf eine Planstelle eines Lehrers ohne Leitungsfunktion in jener Verwendungsgruppe übergeleitet, der er als Inhaber der Leitungsfunktion angehört hat.

(6) Ferner endet die Innehabung der leitenden Funktion im Falle eines diesbezüglichen Disziplinarerkenntnisses, bei Privatschulen auch im Falle der Abberufung durch den Privatschulerhalter."

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Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch ganz kurz einige Worte zu einem Verhalten im letzten Unterrichtsausschuß, das ich nicht nachvollziehen kann. Ich war nicht anwesend, aber als Vorarlbergerin habe ich mich sehr dafür interessiert, was dort geschah.

Für zwei Anträge, die sich mit einer Änderung des Schulzeitgesetzes befassen und die Semesterferien für 1997 in Vorarlberg neu regeln sollten, wurde ein Unterausschuß eingerichtet. Somit wurde eine berechtigte Forderung – zwar nur eines Bundeslandes – auf die lange Bank geschoben, und im schlechtesten Fall ist sie bereits "gestorben", denn wir kennen bereits die Taktik, die die Einsetzung von Unterausschüssen mit sich bringt. Selbst wenn die Regierungspartner sich noch auf eine Erledigung einigen, wird ein Beschluß kaum vor dem Herbst möglich sein, und die Lösung wird dadurch für den nächsten Winter wohl reichlich spät kommen.

Meine Damen und Herren! Im besonderen möchte ich jetzt die Vorarlberger Abgeordneten der ÖVP ansprechen. Ich sehe nur den Herrn Kollegen Kopf, aber es gilt genau so für den Herrn Kollegen Dr. Feurstein.

Die Vorarlberger Tourismuswirtschaft, der Familienverband, der Elternlandesverband, die Lehrervertretung und der Landesschulrat sind enttäuscht – Herr Kollege Kopf, bitte hören Sie mir jetzt zu; ich möchte Sie nämlich ganz persönlich ansprechen – und verstehen nicht, wie sie von seiten der Vorarlberger Abgeordneten der ÖVP im Stich und im Regen gelassen worden sind. (Abg. Kopf: Wo?) Ich habe es genau ausgeführt. Es geht um den Antrag, den Sie eingebracht haben. (Abg. Dr. Höchtl: Das ist ein völliger Käse, was Sie jetzt gebracht haben!) Das ist kein Käse! Das ist kein Käse, sondern das ist eine Tatsache! (Abg. Schwarzenberger: Wenn es kein Käse ist, dann ist es ein Topfen!) Sie aus der Landwirtschaft kennen ja nichts anderes als Topfen! Oder? (Beifall beim Liberalen Forum.)

Besonders bemerkenswert ist, daß eben diese Abgeordneten einen einstimmigen Regierungsbeschluß der Vorarlberger Landesregierung – ihres Bundeslandes, das sie ja vertreten – völlig ignoriert haben. Sie haben zwar einen Antrag eingebracht, versprachen mit großem Tamtam in den Vorarlberger Medien eine sofortige zufriedenstellende Lösung, waren allerdings – und das müssen Sie zugeben – nicht in der Lage, ihre Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP bundesweit zu überzeugen. (Rufe bei der ÖVP: Wo?) Ja hätten Sie aufgepaßt, dann wüßten Sie, daß es um die Ferienordnung in Vorarlberg geht! (Beifall beim Liberalen Forum.) Sie wissen


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