Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 194

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22.15

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Schule ist für manche ein Reizwort, für andere eine schöne Erinnerung an eine Zeit, in der noch Platz und Raum war für vieles, das uns mit der Entwicklung zum Erwachsenwerden abhanden gekommen ist.

Wir diskutieren heute über eine Reihe von Punkten, die uns sehr maßgeblich im Unterricht, in der Bildung betreffen.

Meine Damen und Herren! Schule und Bildung sind Vorbereitung und Basis für die Bewältigung der Aufgaben des Lebens. Schulstatistiker sagen uns, daß es im Schuljahr 1995/1996 1,177 Millionen Schülerinnen und Schüler gibt. – Herr Abgeordneter Antoni hat bereits darauf hingewiesen, daß in den letzten zwei Jahrzehnten die Zahl der Schüler um rund 300 000 zurückgegangen ist, parallel dazu aber die Zahl der Lehrer gestiegen ist, und zwar um 50 000. Wie ist das überhaupt möglich? – Dazu muß gesagt werden: Das Ganze geschieht auf gesetzlicher Basis und ist nicht willkürlich geschehen. Die heutige Diskussion gibt uns aber auch die Möglichkeit, auf die positive qualitative Entwicklung hinzuweisen: In diesen letzten zwei Jahrzehnten, in denen der Anstieg der Zahl der Lehrpersonen so groß war, wurde viel erreicht, was zum Wohle der Kinder, zum Wohle der Familien ist.

Erstens: Die vorschulische Betreuung wurde in der Volksschule institutionalisiert. Zweitens: In der Hauptschule wurde das Leistungsgruppensystem ermöglicht und der Förderunterricht generell ausgebaut. Drittens: Die Integrationsmaßnahmen haben kosten- und dienstpostenintensiv gewirkt.

Meine Damen und Herren! Zu dieser kostenintensiven Wirkung bekennen wir uns aber, und ich meine, Integration wäre heute nicht mehr wegzudenken. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Zur Regierungsvorlage betreffend das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – einige meiner Vorredner haben ja fast alles bis ins kleinste Detail erläutert – sei es mir gestattet, nur zwei kleine Punkte herauszupicken. Der "Direktor auf Zeit" kommt. Ein Schulleiter, der sich in diesen vier Jahren nicht qualifiziert und nicht bewährt, muß gehen.

Ein zweiter wesentlicher Punkt wird sein, daß in Zukunft mehr Objektivität und Transparenz bei der Bestellung von Lehrern und Schulleitern Platz greifen wird. Ich hoffe, daß die Achse Schulerhalter, Lehrer, Schüler, Eltern, Schulgemeinschaftsausschuß und Elternverein von diesen heute von uns zu beschließenden Gesetzesvorlagen positiv betroffen ist – und daß das zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler geschieht. (Beifall bei der ÖVP.)

22.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuchs. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.19

Abgeordnete Brunhilde Fuchs (SPÖ): Werter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr verehrte Damen und Herren! Auch ich meine, daß die heute vorliegenden Novellen wichtige Schritte in Sachen Schulautonomie darstellen. – Ich möchte nun einige Sätze zur Schulraumüberlassung sagen.

Abgesehen von etwaigen Einnahmen von Mieten, die schulautonom verwaltet werden können, bedeutet diese Gesetzesänderung auch eine Reihe von mehr Möglichkeiten hinsichtlich Nachmittagsbetreuung, beispielsweise von Eltern selbst organisiert. Es bedeutet dies weiters ein Mehr an Erwachsenenbildung, die Ausübung künstlerischer Betätigung und neue Optionen für das Volksbüchereiwesen.

Vor allem aber wegen des breiteren Angebotes an Sportmöglichkeiten in der Schule begrüße ich diese Neuerung ganz besonders. Staatlich geförderte Sport- und Kulturorganisationen beziehungsweise Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind vorrangig zu behandeln und gelten als besonders bevorzugte Einrichtungen. Daher werden viele Sportvereine weiterhin und ver


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