Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 197

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sident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Bitte, vielleicht kann man mit etwas mehr Aufmerksamkeit am Abstimmungsvorgang teilnehmen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung , die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 135 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Schaffenrath, Öllinger und Genossen vor.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Preisinger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile des Gesetzentwurfes abstimmen, danach über diese Teile in der Fassung des Ausschußberichtes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Die Abgeordneten Dr. Preisinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 10 § 26a eingebracht.

Jene Damen und Herren, die dafür sind, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ebenso haben die Abgeordneten Schaffenrath, Öllinger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 10 § 26a bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Z 10 § 26a in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Die Fassung des Ausschußberichtes ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, möge das kundtun. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen .

Dem Ausschußbericht 142 der Beilagen sind drei Gesetzesanträge angeschlossen.

Zur Abstimmung steht daher zunächst der Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 142 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grollitsch und Genossen vor.

Ich lasse daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes abstimmen, danach über diesen Teil in der Fassung des Ausschußberichtes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile samt Titel und Eingang.

Der vorliegenden Entwurf beziehungsweise Abänderungsantrag kann im Sinne des Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mit


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