Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 198

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glieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Ich stelle somit zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Grollitsch und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 128a Abs. 1 letzter Satz eingebracht.

Diejenigen Damen und Herren Abgeordneten, die dafür sind, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über § 128a Abs. 1 letzter Satz in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. – Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch diese Abstimmung bedeutet eine mehrheitliche Annahme. – Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen .

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig vorgesehene Zweidrittelmehrheit fest.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 142 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf wurde mit Mehrheit in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer hier zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen .

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 142 der Beilagen.

Auch dieser Entwurf kann im Sinne des Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden.

Ich stelle zunächst einmal die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, wobei ich ausdrücklich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit feststelle.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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