Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 201

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Sie, Herr Bundesminister, wollen das aber nicht zur Kenntnis nehmen! Sie tun so, als gäbe es dieses Problem überhaupt nicht. Sie müßten doch ganz genau wissen – und auch das ist im Protokoll angemerkt und steht im Widerspruch zu Ihrer Anfragebeantwortung –, daß Schwarzfahrten erst dann festgestellt werden können, wenn der LKW kurz vor der Grenze steht, beziehungsweise wäre überhaupt erst beim Überschreiten der Grenze, bei der Ausfahrt erkennbar, daß es sich um eine Schwarzfahrt handelt.

Jetzt wissen Sie aber, Herr Bundesminister – ich hoffe, Sie wissen das –, daß Sie an der Grenze überhaupt nicht kontrollieren können. Sie können in Zukunft die LKW nicht wie bisher an der Grenze anhalten und kontrollieren, ob sie eben tatsächlich Öko-Punkte abgebucht haben. Das ist in Zukunft verboten.

Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt, daß eine Kontrolle im Inland möglich sei. – Im Inland ist ein Kontrolle jedoch vollkommen zwecklos, weil ein eventueller Schwarzfahrer auf jeden Fall behaupten kann, es handle sich um eine bilaterale Fahrt.

All das ist auch im EU-Protokoll angeführt, aber Sie, Herr Minister, sind in Ihrer Anfragebeantwortung nicht auf diese Probleme eingegangen, sondern haben nur immer wieder gesagt: Alles ist möglich, alles ist gesichert. Ihre Antworten lassen die Befürchtung aufkommen, daß Sie nicht fähig sind, dieses Problem wirklich zu erkennen – und damit natürlich auch nicht fähig sind, dieses Problem zu lösen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der beste Beweis dafür sind Ihre Antworten bezüglich Straffolgen. Sie haben auf unsere Fragen 11 und 14, in denen es um die Straffolgen geht, geantwortet, die Bestrafung und Strafverfolgung sei gesichert. Sie gehen sogar so weit, daß Sie behaupten, daß die Verfolgung von Schwarzfahrern in den jeweiligen Heimatländern überhaupt kein Problem sei. Herr Bundesminister! Das Gegenteil ist der Fall, und auch das ist im EU-Protokoll festgehalten.

Wir müssen also feststellen: In Österreich kann, wenn überhaupt, nur selten bestraft werden. Im EU-Protokoll ist aber weiter festgehalten, daß es den anderen Mitgliedstaaten nicht möglich ist, Frächter zu verfolgen, die in Österreich ein Delikt begangen haben.

Herr Bundesminister! All Ihre Antworten auf unsere Fragen betreffend Straffolgen sind ganz einfach falsch und zeugen von einer ungeheuerlichen Unkenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben bei der Strafverfolgung eventueller Schwarzfahrer nur die Möglichkeit, diese auf eine Liste zu setzen und zu versuchen, sie beim Wiedereintritt zu belangen. Aber auch darüber steht im EU-Protokoll, daß das wahrscheinlich nicht möglich sein wird, weil ziemlich sicher feststeht, daß ein LKW wegen eines Deliktes dann nicht aufgehalten werden kann, wenn dieser LKW bei der Wiedereinfahrt nach Österreich mit einem anderen Fahrer besetzt ist, weil man natürlich einen Fahrer nicht dafür bestrafen kann, daß vielleicht ein anderer Fahrer mit demselben LKW vor einigen Monaten schwarz durch Österreich gefahren ist.

Also auch dafür, Herr Bundesminister, haben Sie keinerlei Lösungsansätze, und Sie haben somit unsere Anfrage überhaupt nicht beantwortet. Alle Antworten bezüglich Kontrolle und Strafverfolgung sind falsch. Es ist zu befürchten, daß, wenn wirklich ein solches System eingeführt wird und nicht vorher entsprechende Vorsorgen getroffen werden, die Transitbelastung in Österreich wesentlich steigen wird.

Sie haben nicht erkannt, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung beziehungsweise von den Regierungsparteien, daß mit der Zusage im EU-Beitrittsvertrag, daß ab 1997 dieses elektronische Öko-Punkte-Abrechnungssystem eingeführt wird, eine große Gefahr auf Österreich zukommt. Wenn nämlich dieses System nicht sinnvoll eingeführt werden kann – nach dem heutigen Stand gibt es keinerlei Anzeichen dafür, daß dem so ist; das beweist auch Ihre Anfragebeantwortung, weil Sie eben das Problem überhaupt nicht erkennen –, dann wird – auch das steht im EU-Protokoll, Herr Bundesminister – die EU politische Konsequenzen auf höchster Ebene ziehen. Das heißt nichts anderes, als daß ab 1997 die Gefahr besteht, daß der Transitvertrag hinfällig wird. Und das bedeutet dann uneingeschränkten Transit durch


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