Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 23

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zu acht Meistern gehen. "Verachtet mir die Meister nicht und ehret ihre Kunst." – Er muß zum Fliesenleger gehen, zum Maurer, zum Installateur, zum Elektriker, zum Isolierer, zum Tischler, zum Tapezierer und zum Spengler! Meine Damen und Herren, das alles ist doch skurril, bitte! Warum gibt es nicht einen Unternehmer, der für dieses eine Projekt alle Probleme löst?

Wir in der Wirtschaft müssen lernen, nicht Produkte zu verkaufen und Dienstleistungen anzubieten, sondern Probleme zu lösen! Und das Problem des Konsumenten ist – um bei diesem Beispiel zu bleiben – eben das neue Bad, Herr Wirtschaftsminister! Sie, Herr Minister, werden ja jetzt eine neue Wohnung beziehen – und ich hoffe, Sie haben schon ein schönes Bad, denn sonst müßten Sie mit acht verschiedenen Professionisten verhandeln! Achtmal müßten Sie Baustelleneinrichtung bezahlen, achtmal die Overheads der ganzen Firma mitzahlen! Das heißt, das Bad kostet dann sicher um 20, 30 oder sogar 40 Prozent mehr. – Eine reaktionäre Gewerbeordnung verhindert, daß Unternehmer wirklich im Sinne des Kunden auf dem Markt auftreten und erfolgreich sein können.

Qualität, meine Damen und Herren, sind nicht irgendwelche Kriterien der Vergangenheit, sondern Qualität, Herr Präsident Maderthaner, ist ausschließlich die Erfüllung von Kundenerwartungen. Der Qualitätsbegriff ändert sich mit den Menschen, mit der Zeit. Die Prüfungen der Vergangenheit, die Prüfungen des Jahres 1955, 1958 oder 1962 stellen doch keine Garantie für die Qualität des Jahres 1997 dar! Strenge Haftung und Verantwortung, das müssen Unternehmer für ihre Kunden tragen.

Wir Liberalen haben bereits vor einem halben Jahr ein neues Gewerbegesetz eingebracht, nachdem wir festgestellt hatten, daß die alte Gewerbeordnung nur noch einen Platz in dieser Republik hat: Sie gehört ins Gewerbemuseum und dort aufbewahrt wie ein heiliges Buch der Vergangenheit. Wir Liberalen haben am 15. Jänner einen Entwurf bezüglich eines neuen Gewerbegesetzes ins Parlament eingebracht, und zwar mit nur mehr 56 Paragraphen; ein schlankes, in sich durchdachtes Gesetz, ein Initiativantrag, der es in sich hat.

Was Sie von den Koalitionsparteien tun, ist der übliche Reflex: Sie lassen solche Anträge in den Ausschüssen sozusagen verschimmeln, weil Sie nicht bereit sind, über konstruktive Initiativanträge der Opposition hier mit uns zu verhandeln. (Demonstrativer Beifall des Abg. Wabl .)

Wir hören vor allem von seiten der Wirtschaftskammer Schutzbehauptungen statt Argumente.

Erste Schutzbehauptung: Es handelt sich um ein bewährtes System. – Meine Damen und Herren! In der Vergangenheit hat es sich schon bewährt, das glaube ich auch, nur: Wir wollen die Zukunft gewinnen. Wir wollen in Zukunft mehr Arbeit schaffen, wir wollen in Zukunft produktiver sein, wir wollen bessere Dienstleistungen für die Konsumenten bieten.

Das zweite Argument: die Sicherheit. – Natürlich, das ist ein wesentliches und schwerwiegendes Argument. Wir müssen die Garantie geben, daß bei gewerblicher Tätigkeit der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleistet ist. Die Frage ist nur, ob man das durch Prüfungen machen kann und wo man konkrete Haftungsbestimmungen mit einem entsprechenden Versicherungsschutz haben soll. Wir haben klar definiert, daß jemand, der mit geringem Wissen heute als Fliesenleger beginnen will, selbstverständlich mit einer privaten Haftpflichtversicherung und mit einer höheren Einstiegsprämie arbeiten wird als jemand, der eine Meisterprüfung, also eine hochqualitative Ausbildung, hat. Dieser wird eine niedrigere Prämie haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist das, was Professor Lukesch nicht versteht. Das ist Privatwirtschaft, das versteht er aber auf seiner Universität nicht. Das ist Wettbewerb, das ist ihm fremd. Ich verstehe das schon. Wir müssen es ihm zumindest begreiflich zu machen versuchen. (Abg. Ing. Maderthaner : Soviel Unsinn habe ich schon lange nicht gehört! Das darf doch nicht wahr sein! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es geht um eine Haftpflichtversicherung, die ganz klar dem Konsumenten gegenüber die Verantwortung übernimmt. Kommen Haftpflichtfälle zustande, gibt es einen Malus, kommen keine


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