103 der Beilagen: Zusatzabkommen zum Abkommen mit Kanada (178 der Beilagen) und
104 der Beilagen: Zusatzabkommen zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (179 der Beilagen) – beide im Bereich der Sozialen Sicherheit – sowie
105 der Beilagen: Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (180 der Beilagen),
118 und Zu 118 der Beilagen: Kündigung des zwischen Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien weiterangewendeten Abkommens mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (181 der Beilagen),
119 und Zu 119 der Beilagen: Kündigung des zwischen Österreich und der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiterangewendeten Abkommens mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (182 der Beilagen), weiters
120 und Zu 120 der Beilagen: Kündigung des zwischen Österreich und der Republik Bosnien-Herzegowina weiterangewendeten Abkommens mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien in (183 der Beilagen),
121 und Zu 121 der Beilagen: Kündigung des Abkommens mit der Republik Slowenien (184 der Beilagen),
122 und Zu 122 der Beilagen: Kündigung des Abkommens mit der Türkischen Republik (185 der Beilagen),
123 und Zu 123 der Beilagen: Kündigung des Abkommens mit der Tunesischen Republik (186 der Beilagen) und
124 und Zu 124 der Beilagen: Kündigung des Abkommens mit der Republik Kroatien (187 der Beilagen)
– alle über Soziale Sicherheit.
Ich bitte jene Damen und Herren, die mit der Abstandnahme von der Auflagefrist für diese Ausschußberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 8, 10 bis 20 sowie 22 bis 25 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten zur gesamten Tagesordnung erzielt.
Demgemäß wurde für die gemeinsame Debatte zu den Punkten 1 bis 8, für die Debatte zu Punkt 9 sowie für die gemeinsame Debatte zu den Punkten 10 bis 20 eine Blockredezeit von insgesamt 9 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 135, ÖVP 126, Freiheitliche 117, Liberales Forum und Grüne je 81 Minuten.