Es gibt ganze Berufsgruppen und Berufszweige, die austrocknen, die nahezu aussterben, und es gibt andere, die boomen. Es wird auf die Dauer nicht so sein können, höre ich immer wieder – und die, die das sagen, haben sicher recht –, daß jemand, der einen Beruf erlernt hat, der sich einem Berufsbild zugewendet hat, damit rechnen kann, bis zu seiner Pensionierung in eben diesem Beruf tätig zu sein. Jeder von uns muß damit rechnen, jeder von uns muß sich darauf einstellen, die Allgemeinheit hat einen Anspruch darauf, daß man sachlich und auch räumlich mobil ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Der räumlichen Mobilität steht aber leider ein rechtlicher Problemkreis entgegen, an den in diesem Zusammenhang viel zu selten und viel zuwenig gedacht wird: die ganze Wohnrechtsgesetzgebung. Überall auf der übrigen Welt ist es so: Wenn jemand aus wirtschaftlichen Gründen, aus beruflichen Überlegungen anderswohin gehen sollte, weil er dort gebraucht wird, weil er dort einen Posten bekommt, weil er besser verdient, dann tut er das, dann sucht er sich dort eine Wohnung, zieht dorthin und gibt die alte Wohnung auf. Das ist in Österreich undenkbar, denn seit der Notverordnungsgebung im Ersten Weltkrieg – dann ins Mietengesetz einfließend – ist das ausgeschlossen. Wenn jemand einmal irgendwo eine Wohnung sich erwirtschaftet oder ergattert hat, dann ist er an diese angenagelt bis zu seinem seligen Ende. Der pendelt lebenslang, oft über Hunderte Kilometer am Tag, ist stundenlang hin und zurück unterwegs, nur weil er unter keinen Umständen anderswohin ziehen kann, weil er keine Wohnung bekommt. Was das volkswirtschaftlich an vergeudeter Zeit und vergeudetem Geld, an vergeudeter Energie, an Umweltbelastung, an Verkehrsgefahren et cetera bedeutet, brauche ich nicht gesondert zu erläutern.
Aber, wie gesagt, es werden verlangt: beruflich-sachliche Mobilität und räumliche Mobilität. Und gerade dieser Mobilität steht die willkürliche, zufällige und ungerechte Einteilung in die unterschiedlichsten Kästchen an Beschäftigtenkategorien entgegen.
Wenn wir uns, meine Damen und Herren, über Anpassung im Sinne des Antrages, über den wir diskutieren, unterhalten, dann muß es so sein – darauf bestehen wir Freiheitlichen selbstverständlich –, daß die Anpassung nicht eine solche von oben nach unten sein darf, sondern nur eine solche von unten nach oben sein kann – das versteht sich wohl von selbst. Wir werden an allen Bestrebungen in dieser Richtung mitwirken, und wir werden schauen, daß nicht die Bessergestellten schlechtergestellt werden, sondern die Schlechtergestellten schrittweise bessergestellt, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Noch etwas gehört dazu: Ich entnehme dem Antrag, daß sich die vorsichtigen Autoren wünschen, daß für die, die schon berufstätig sind, für die, die schon in Pension sind, alles beim alten bleibt und sich nur für die, die neu ins Berufsleben eintreten, etwas ändern soll. Das ist ein Wechsel, der auf das nächste Jahrtausend gezogen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Gros derer, die heute berufstätig sind, die es zum Teil, wenn sie jünger sind, noch Jahrzehnte lang sein werden, daß auch das Gros der Pensionisten die Ungerechtigkeiten und ihre Folgen austrägt und nur die, die neu anfangen und in Jahrzehnten in Pension gehen werden, in den Genuß der längst fälligen Vereinfachungen und Vereinheitlichungen kommen sollen.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß auch die älteren Arbeitnehmer, die Senioren, und auch diejenigen, die schon im Ruhestand sind, schrittweise in den Genuß der Vorteile der gerechten Vereinheitlichung kommen sollen und nicht nur jene, die jetzt in den Schulen heranwachsen und irgendwann ins Berufsleben eintreten werden! Anderes wäre zuwenig, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Dazu wird aber auch gehören, daß man es den älteren Arbeitnehmern ermöglicht, solange beruflich tätig zu sein, als sie können und wollen. Das ist im öffentlichen Dienst heute nicht selbstverständlich, denn dort muß man bekanntlich – auch wenn man pumperlgesund ist und länger arbeiten möchte – spätestens in einem bestimmten Jahr ausscheiden.
Ich habe mehr als einmal erlebt, daß Beamte im höchstmöglichen Bereich ihrer Tätigkeit mit großem Erfahrungsschatz ausscheiden mußten, anderen Platz machen mußten, dabei bittere Tränen vergossen und den Steuerzahler eine Menge Geld kosten. Man wird dafür sorgen müs