Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 90

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Sie denken da ganz falsch! Sie bürden diesen Behinderten eine Kostenbelastung durch unvertretbare Kündigungsschutzbestimmungen auf und schließen sie damit eo ipso aus dem Arbeitsmarkt aus. Bitte verstehen Sie doch einmal diese ökonomische Argumentation! Sie können letztlich nicht daran vorbeigehen.

Uns Liberalen ist es wichtig, im Bereich der Behinderteneinstellung eine stärkere Forcierung vorzunehmen. Wir sind bereit, auch über eine Anhebung dieser Ausgleichstaxe zu reden – aber nur dann, wenn gleichzeitig die Kündigungsbestimmungen entsprechend flexibilisiert werden, um zu verhindern, daß ein betroffener Mitarbeiter ausschließlich durch seine eigenen Arbeitskosten auf dem Arbeitsmarkt behindert wird. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich habe im November vorigen Jahres die Frage des Urlaubsgesetzes mit Ihnen diskutiert und habe das jetzt noch einmal probiert. Auch diesbezüglich weiß ich nicht, wem Sie letztlich dienen.

Wir alle reden von Beschäftigungsproblemen und von der Arbeitslosigkeit, die wir bekämpfen müssen. Wir reden davon, daß vor allem die Saisonarbeitslosigkeit ein besonderes Schicksal ist. Saisonarbeitslosigkeit, meine Damen und Herren, entsteht durch Nachfrageschwankungen, sie entsteht nicht aus Jux und Tollerei von Unternehmern, bei denen man nur ein paar Monate im Jahr arbeiten kann, weil das halt lustig ist, sondern weil sie Dienstleistungen anbieten, die nur gewisse Monate, gewisse Zeiten im Jahr nachgefragt werden.

Es ist doch völlig unsinnig, einen solchen Mitarbeiter ab dem ersten Tag nach einem auf sechs Monate befristeten Dienstverhältnis mit einer Kostenposition zu belasten, die drei Wochenlöhnen entspricht. Glauben Sie wirklich, daß ein Betriebswirt, ein Unternehmer sich einen Mitarbeiter leisten kann, der am ersten Tag nach den sechs Monaten des befristeten Dienstverhältnisses für einen einzigen Tag Arbeitsleistung drei Wochenlöhne kassiert? Und das nur, weil Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, das im Nationalrat beschlossen haben und darauf bestehen.

Herr Dr. Stummvoll! Das haben Sie als Funktionär der Wirtschaftskammer mitbeschlossen. Frau Reitsamer! Ich habe es Ihnen deutlich erläutert. Sie beschließen damit eine Steigerung der Arbeitslosigkeit. Sie beschließen damit ein Saisonverkürzungsgesetz. Verstehen Sie doch: Nach sechs Monaten befristeten Dienstverhältnisses sind 15 Tage Urlaub fällig, Urlaubsabfindung. Ein Tag mehr bedeutet Urlaubsentschädigung, das Dienstverhältnis geht weiter über drei Wochen. Das heißt, der erste Arbeitstag nach den sechs Monaten kostet drei Wochengehälter. Es sagt doch die ökonomische Grundvernunft, das ist ein klares Zeichen, ein Befehl an die österreichischen Unternehmer, befristete Dienstverhältnisse nicht über sechs Monate auszudehnen.

Das heißt, daß Sie damit ein Saisonverkürzungsgesetz beschließen und damit Arbeitslosigkeit schaffen. Das muß Ihnen doch einleuchten! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Es klingt fast wie Hohn, wenn ich wörtlich aus dem ÖGB-Nachrichtendienst zitiere – ich zitiere wörtlich! –: "Der Kreis der Betroffenen, der wegen der oben angeführten 6-Monats-Grenze kein über sechs Monate hinausreichendes Dienstverhältnis erhält, kann nicht allzu groß sein." – Sie riskieren also Arbeitslosigkeit, nur weil sie nicht allzu groß ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Seidinger. Ich erteile es ihm.

13.44

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Inmitten der Debatte über den Sozialbericht 1994 hat unser Sozialminister Franz Hums einige wichtige Klarstellungen getroffen: Dieser Bericht aus dem Jahre 1994 ist entstanden, als die wirtschaftliche Situation in unserem Lande nicht die günstigste war, aber auch die Gesetze, die wir 1993 in diesem Hause beschlossen haben, kamen erst erstmals richtig zur Geltung und schlugen zu Buche.


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