Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Wie gibt es denn das? Es gibt noch Geld im Nationalfonds, und Sie haben es nicht an die Betroffenen ausgeschüttet? Entweder Sie haben den Nationalfonds mit irgendwelchen Summen, die völlig entgegen jeder Realität waren, gespeist, oder Sie haben die Ansprüche der Förderungswerber nicht in voller Höhe befriedigt. Letzteres ist der Fall. Ich habe mir die Anträge angeschaut. Sagen Sie mir, was es rechtfertigt, daß Sie Anträge an den Nationalfonds ablehnen, obwohl der Nationalfonds in den letzten Jahren überdotiert war und jedes Jahr Unmengen an Geld im Nationalfonds übriggeblieben sind. Ich erwarte eine Klärung dieses Umstands, meine Damen und Herren!
Ich erwarte auch die Klärung der Frage, wie wir angesichts der Tatsache, daß 1994 17 Millionen Schilling aus dem Nationalfonds ausbezahlt wurden und es jährlich zu einer Steigerung von zirka 21 Prozent kommt, in den Jahren 1996 und 1997 mit 22 Millionen Schilling in der Gesamtsumme auskommen sollen. Ihre Antwort darauf, Herr Minister, lautete: Die behinderten Menschen müssen jetzt versuchen, von anderen Zahlungsträgern Finanzmittel zu erhalten.
Herr Minister! Haben Sie es vergessen, oder wollen Sie es nicht mehr wissen, daß Sie selbst es waren, der immer mitgetan hat, daß alle anderen Leistungen, sei es aus den Krankenkassen oder aus dem Ausgleichstaxfonds, in den letzten Jahren massiv zurückgenommen wurden. Dort gab es in den letzten Jahren keine zusätzlichen Förderungsmittel, die haben Sie uns vor langer Zeit gestrichen. Sie haben den Hilfsmittelkatalog reduziert; und jetzt reduzieren Sie den Nationalfonds. Was das bedeutet, das wissen Sie auch. Behinderte Menschen müssen in Zukunft noch mehr an Eigenleistungen zur Beschaffung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen beisteuern, um überhaupt ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Wenn heute ein blinder Menschen keine finanziellen Möglichkeiten hat, sich rein beinderungsbedingte Hilfsmittel zur Ausbildung anzuschaffen, dann kann er eben nicht mehr studieren. Wenn heute eine blinde Frau beziehungsweise ein blinder Mann keinen PC mehr zur Ausübung seines Studiums finanziert bekommt, dann kann er sein Studium vergessen. Das ist in der Praxis bereits so. Ich kenne genug Studenten an der Uni Linz, die seit Jahren dafür kämpfen, daß sie ihre behinderungsbedingten Ausfälle durch entsprechende Hilfsmittel ersetzen können und diese auch finanziert bekommen. Sie bekommen die Hilfsmittel nicht. Es hat sich auch das Studium behinderter Menschen wesentlich verlängert, weil es leider an den notwendigen Rahmenbedingungen fehlt. Herr Minister! Sie nehmen diese Rahmenbedingungen sogar noch ein Stück zurück.
Ich möchte wissen, was es rechtfertigt, Herr Minister, daß zum Beispiel im Ausgleichstaxfonds die Studien- und Lehrlingsbeihilfen um 17,1 Prozent reduziert wurden. Ich möchte auch wissen, was es rechtfertigt, daß die Zuschüsse zur Existenzgründung um 33,3 Prozent zurückgenommen wurden. Ich möchte auch wissen, was es rechtfertigt, daß die Zuschüsse zu orthopädischen Behelfen, zu Blinden- und Hörbehelfen um 20 Prozent zurückgenommen wurden.
Herr Minister! Sie wissen, daß Sie durch diese Reduktionen behinderte Menschen in ihrer Existenz eingeschränkt haben. Wenn Sie sagen, das sei nicht so, dann vermute ich, daß es zum Beispiel bei den Existenzgründungsmitteln nur deshalb zu einer Reduktion gekommen ist, weil sich behinderte Menschen ohnehin ein Leben außerhalb stationärer Einrichtungen gar nicht mehr leisten können. Deshalb brauchen sie auch keine Mittel zur Existenzgründung mehr, weil das Leben außerhalb der Heime ganz einfach nicht mehr möglich ist. Mit diesen Einschnitten kann es sich beinahe niemand mehr leisten, selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben, sondern man muß wieder zurück ins Heim. Was das aber heißt und was das bedeutet, hoffe ich Ihnen nicht noch einmal sagen zu müssen. Ich habe das in den letzten Jahren schon sehr oft gesagt.
Andererseits, haben Sie, Herr Minister, jene Förderungen, die ausschließlich in Aussonderungsmaßnahmen, nämlich in stationäre Einrichtungen gehen, enorm erhöht. Für stationäre Einrichtungen haben Sie 1994 41,3 Millionen Schilling ausgegeben, für Maßnahmen zum selbstbestimmten Leben oder für ambulante Betreuungsdienste hingegen lediglich 17,3 Millionen Schilling, dies, obwohl es im 15a-Vertrag der Bundesregierung von 1993 eine Vereinbarung gibt, wonach ambulante Dienste bei der Finanzierung den stationären vorgezogen werden müssen.