Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 109

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Ich bitte jedenfalls den formal nicht zuständigen Sozialminister – formal ist er nicht zuständig, denn die Studie wurde vom Finanzministerium in Auftrag gegeben und ich nehme an, auch bezahlt, aber inhaltlich muß der Sozialminister wohl an dieser Studie interessiert sein, es handelt sich immerhin um die größte Verteilungsstudie seit bald zehn Jahren, würde ich sagen –, sich dafür einzusetzen, daß diese Studie den üblichen Weg nimmt, also den Ministerrat passiert, dem Nationalrat zugewiesen wird, im Ausschuß und im Plenum diskutiert wird. Das ist nun einmal das übliche, wenn ich mich nicht sehr irre hinsichtlich der Geschäftsordnung, was mit derartigen Studien passiert. Schließlich ist es auch nichts anderes als das, was gerade mit dem Sozialbericht passiert ist. Warum die Himmelpfortgasse ein halbes Jahr sozusagen auf dieser Studie sitzt und sie dort in irgendwelchen Schubladen verstauben läßt, weiß ich nicht; findige Journalisten haben sie ohnedies in der Hand. Es wird ja nichts so Grauenhaftes drinstehen, nehme ich an, daß die Bundesregierung sie nicht hergeben will. – In diesem Sinne viel Glück, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen.)

15.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte sehr.

15.15

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn wir uns heute auch mit dem Bericht der Arbeitsinspektion aus dem Jahr 1994 befassen, so möchte ich gleich festhalten, daß eine Kontrolle nur sinnvoll sein kann, wenn diese unangemeldet erfolgt. Wenn auch immer wieder von anderen Fraktionen gefordert wird, daß die Arbeitsinspektoren nur nach Anmeldung in den Betrieb kommen dürfen, so muß ich sagen: Ich verwahre mich nach wie vor gegen diese Forderungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aufgrund meiner täglichen Arbeit im Betrieb konnte ich feststellen, daß eine Kontrolle ober Überwachung zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur dann sinnvoll ist, wenn diese ohne Anmeldung durchgeführt wird. Wie wichtig unangemeldete Kontrollen sind, veranschaulichen folgende Beispiele. Im Jahre 1995 konnten in der Steiermark insgesamt 575 Beanstandungen bezüglich der Nichteinhaltung der Arbeitsruhe gemacht werden. Des weiteren kam es zu 3 057 Beanstandungen bezüglich der Beschäftigung von Jugendlichen. Die Feststellung dieser Mißstände war aber nur möglich, da die Kontrollen unangemeldet durchgeführt wurden.

Zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gehört vor allem der Schutz vor Berufskrankheiten. Um dem Entstehen von Berufskrankheiten entgegenzuwirken, ist eine arbeitsmedizinische Betreuung erforderlich. Ende 1992 gab es 129 Betriebe mit mehr als 250 Arbeitnehmern ohne Betriebsarzt; Ende 1994 gab es nur mehr 34 Betriebe mit mehr als 250 Arbeitnehmern ohne Betriebsarzt. Es wurde also durch die konsequente Vorgangsweise der Arbeitsinspektion innerhalb von zwei Jahren die Zahl der nicht arbeitsmedizinisch betreuten Betriebe auf ein Drittel gesenkt. Ich hoffe aber, daß diese bald auf den Nullpunkt gebracht werden.

Seit dem 1. Jänner 1995 muß aufgrund der neuen Rechtslage auch eine Reihe von Unternehmern eine arbeitsmedizinische Betreuung einrichten, für die diese Verpflichtung bisher nicht gegolten hat. Während nämlich nach dem bis zum 31. Dezember 1994 geltenden Arbeitnehmerschutzrecht die an auswärtigen Arbeitsstellen Beschäftigten nur dann in die Beschäftigtenzahl einzurechnen waren, wenn für mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer eine besondere Gesundheitsgefährdung bestand, so sind nach dem neuen Arbeitnehmerschutzgesetz ausnahmslos alle Arbeitnehmer mitzuzählen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vergleicht man 1993 mit 1994, so kann man feststellen, daß die Berufskrankheiten um mehr als 20 Prozent zurückgingen. Im Berichtsjahr wurden von den Arbeitsinspektoraten den Trägern der Unfallversicherung 2 702 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit übermittelt. Von Arbeitsinspektoren beziehungsweise Arbeitsinspektionsärzten wurden 143 Erhebungen in bezug auf Berufskrankheiten durchgeführt. Im Jahr 1993 hatten wir 779 Fälle von durch Lärm verursachten Hörschäden, im Jahr 1994 waren es zirka 589 Fälle. Dies bedeutet einen Rückgang um beinahe 200 Fällen.


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