Natürlich ist es auch notwendig, daß wir die entsprechende Finanzierbarkeit sichern. Aber nochmals: Es wird von mir nicht daran gedacht, den Krankengeldbezug zu verkürzen. Das Gegenteil ist der Fall. In dem in Begutachtung befindlichen Entwurf zur 53. ASVG-Novelle ist vorgesehen, daß der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld von 26 auf 52 Wochen angehoben werden soll. Und ich bin der Überzeugung, daß ich dafür hier im Hohen Haus die Mehrheit bekommen werde. (Beifall bei der SPÖ.)
Auf die Fragen 10, 11 und 12 habe ich bereits in den Ausführungen zu Frage 5 geantwortet.
Zu Frage 13: Ich habe bereits mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger weitere Rationalisierungsmaßnahmen sowie einen weitgehenden Aufnahmestopp veranlaßt. Weiters werden, wie bereits berichtet, in Analogie zu den Regelungen für den öffentlichen Dienst gleichwertige Sparmaßnahmen bei den Personalkosten im Bereich der Sozialversicherung gesetzt. Der Hauptverband hat mit der Gewerkschaft bereits Maßnahmen im Dienstrecht vereinbart, die eine Dämpfung des Verwaltungsaufwands von jährlich mehr als 300 Millionen Schilling erwarten lassen.
Zu Frage 14: Die Rationalisierungs- und Betriebsberatungsfirma Häusermann hat bereits in ihrer Analyse über Kosteneinsparungsmöglichkeiten festgestellt, daß nicht die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, sondern andere Maßnahmen, wie beispielsweise die verstärkte Nutzung von Synergieeffekten im EDV-Bereich oder ein verbessertes Cash-Management, bessere Einsparungsmöglichkeiten bringen. Durch die 52. ASVG-Novelle sowie durch das jüngst beschlossene Strukturanpassungsgesetz wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen des Zusammenwirkens in diesen Bereichen bereits geschaffen.
Bei den Krankenversicherungsträgern halte ich nach all den vorliegenden internen und externen Prüfungen – auch durch die genannte Schweizer Rationalisierungsfirma Häusermann – eine Zusammenlegung nicht für sinnvoll. Die heutige Organisationsstruktur, verbunden mit einer Koordinierung durch den Hauptverband, bietet die beste Versichertennähe und Kundengerechtheit in diesem Versicherungsbereich. Ich betone, diese Maßnahme wurde auch von der Firma Häusermann, einem Schweizer Rationalisierungsunternehmen, so gesehen und bestätigt.
Zu Frage 15, zum Aufsichtsrecht: Die Sozialversicherung wird zum einen im Rahmen der Selbstverwaltung vollzogen. Zum anderen bestehen die Aufsichtspflicht, zu der ich mich selbstverständlich jederzeit bekenne, und das Aufsichtsrecht des Sozialministers – ich habe das Aufsichtsrecht in all seinen Formen wahrgenommen – weitestgehend auch darin, daß die Vertreter der Aufsichtsbehörde in den entsprechenden Gremien vertreten sind. Ich habe unter anderem dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Maßnahmen im Rationalisierungsbereich, über die ich bereits berichtet habe, und Maßnahmen zur Kostensenkung in den einzelnen Vertragsverhandlungen mit der Ärztekammer, den Apothekern und so weiter vorgeschrieben. Selbst habe ich an Verhandlungen über Kostensenkungen bei der Spitalsfinanzierung teilgenommen.
Zu Frage 16: Ich plane keine Änderungen des Aufsichtsrechtes, weil ich die heutige gesetzliche Regelung für ausreichend und das Prinzip der Selbstverwaltung mit der entsprechenden Eigenverantwortung für sinnvoll und bürgernah halte.
Zu Frage 17: Im Heilmittelbereich gibt es keine Gesamtverträge. Die von der Sozialversicherung zu zahlenden Preise werden mit den einzelnen Unternehmungen vereinbart. Die Handelsspannen ergeben sich aus den gesetzlich vorgesehenen Preisregelungsinstrumenten. Im Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel hat der Hauptverband in den letzten fünf Jahren lediglich prozentuelle Tarifanpassungen vereinbart, wobei in diesem Bereich – bei den Bandagisten beispielsweise – für heuer keine Tarifanhebung vorgesehen war. Sämtliche Vertragsadaptierungen der einzelnen Krankenversicherungsträger sind in der Kürze der Zeit nicht auflistbar. Es war nicht möglich, alle Vertragsadaptierungen festzustellen und somit Ihre Frage entsprechend zu beantworten. (Abg. Dr. Haider: Können wir das schriftlich haben, Herr Minister? Sie sind verpflichtet, es vorzulegen!) Ich werde das vom Hauptverband verlangen und Ihnen schriftlich zugehen lassen.