Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 137

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Außerdem wird es eine einnahmenorientierte Ausgabenentwicklung bis zum Jahre 2000 aufgrund der Vereinbarungen mit den Ländern über die Spitalsfinanzierung geben.

Zusätzliche, aber gerechtfertigte Einnahmen wird es durch die Beitragspflicht für dienstnehmerähnliche Werkverträge und freie Dienstverträge geben.

Bei der Kostenerstattung für Wahlärzte wird vermehrt der erhöhte Verwaltungsaufwand berücksichtigt. In der 53. ASVG-Novelle, die in Begutachtung ist, ist daher vorgesehen, daß die Erstattung künftig mit 80 Prozent des Vertragstarifes limitiert wird.

Zu Frage 5 möchte ich noch ergänzend bemerken, daß laut unserem Zeitplan die Verhandlungen über Kostensenkungen und Maßnahmen in der nächsten Woche abgeschlossen werden sollen. Erst dann steht endgültig fest, wie groß der Betrag ist, der zur Aufrechterhaltung der Qualitätssicherung erforderlich ist. Und dann wird darüber diskutiert, in welcher Form dieser Betrag hereinzubringen ist. Das Ergebnis wird dem Ministerrat vorgelegt und vom Ministerrat dann dem Parlament übermittelt.

Aber nochmals: Zuerst die Kostensenkungen. Nach Abschluß der Kostensenkungen ist festzustellen, ob es noch einen Differenzbetrag gibt. Und ich sage gleich: den wird es geben. Allerdings wird er in einer vertretbaren Form, in einer sozial verträglichen Form zu schließen sein. Über die Form, darüber, wie wir auch künftig die Qualität in der Gesundheitsvorsorge sichern können, wird in der nächsten Woche noch zu diskutieren sein. Nach dem Zeitplan, der in der Öffentlichkeit mehrfach publiziert wurde, wird die 53. ASVG-Novelle am 25. Juni 1996 im Ministerrat eingebracht werden und dann ins Parlament kommen. Ich bitte daher, noch 14 Tage Geduld zu haben. Der genaue Zeitplan war angekündigt. Das betrifft noch eine Reihe von weiteren Fragen, die Sie hier gestellt haben.

Frage 6 wurde bereits mit der Frage 5 beantwortet.

Zu Frage 7: Ich plane keine zusätzlichen Belastungen der Steuerzahler. Allerdings habe ich in der Frage der Lohnnebenkostensenkungen eine langfristig zu sehende Diskussion eingeleitet, und zwar darüber, ob man Lohnnebenkosten senken und die Qualität der sozialen Sicherheit dadurch aufrechterhalten kann, daß man von bestehenden Abgaben – von keinen neuen! – entsprechende Teile für die soziale Sicherheit dort festlegt, wo es einen sachlichen Zusammenhang gibt.

In der längerfristigen Diskussion denke ich bei der Krankenversicherung etwa daran, daß beispielsweise leider feststeht, daß Rauchen nicht gesundheitsfördernd ist, sondern leider zusätzliche Kosten in der Krankenversicherung verursacht.

Daher ist längerfristig daran zu denken, ob man in der Frage der Lohnnebenkostensenkung auf alternative Einnahmen dadurch kommen kann, daß man beispielsweise, um diese erhöhten Kosten abzudecken, einen Teil der bestehenden Tabaksteuer für die Gesundheitsvorsorge zweckbindet. Ich nehme an, daß das eine Variante für künftige Diskussionen ist. Ich betone aber ausdrücklich, daß diese Frage nicht ad hoc zu lösen ist, sondern eine längerfristige Frage darstellt, der wir uns stellen sollen, so wie wir auch in anderen Bereichen darüber nachdenken müssen, ob man Lohnnebenkostensteigerungen dadurch vermeiden kann, daß man alternative, verständliche und zusammenhängende andere Maßnahmen findet.

Zu Frage 8: Ich habe bereits in der Beantwortung der Frage 5 die beabsichtigten Maßnahmen dargelegt und betone nochmals, daß alle in Diskussion stehenden Maßnahmen die Qualitätssicherung in der Gesundheitsvorsorge nicht beeinträchtigen dürfen.

Zu Frage 9: Ich habe heute bereits einmal erklärt, daß ich den Krankengeldbezug nicht reduzieren will. Im Gegenteil, in dem bereits ausgeschickten Entwurf zur 53. ASVG-Novelle ist vorgesehen, daß der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld von derzeit 26 Wochen auf 52 Wochen angehoben werden soll. Das ist bereits in dem ausgesandten Entwurf enthalten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite