Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 162

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Bemerkung zu machen, damit keine falschen Verdächtigungen aufkommen: Ich bin selbst Funktionär in der Wiener Gebietskrankenkasse (Ruf bei den Freiheitlichen: Oje!) , beziehe keine Entschädigung, nicht einmal Sitzungsgeld, weil ich seit Jahren freiwillig darauf verzichte. (Ruf bei den Freiheitlichen: Ein Idealist in der Politik! Bravo!) Ja, richtig, genauso ist es.

Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen einige Klarstellungen treffen. Ich bin, wie Abgeordneter Kier gesagt hat, nicht der Pflichtverteidiger des Herrn Generaldirektor-Stellvertreter Probst des Hauptverbandes. Er hat mich, da er hier zu Unrecht beschuldigt worden ist, gebeten, eine Erklärung, die er unterschrieben hat, hier vorzulesen. Ich lese daher das vor, worum mich der Herr Generaldirektor-Stellvertreter des Hauptverbandes Probst gebeten hat. Er schreibt: "Ich sitze nicht in der ARGE Orthopädie und bin dort nicht Mitglied, sondern ausschließlich Verhandlungsleiter der Sozialversicherungsteams."

Sein Visavis als Verhandlungspartner ist ausschließlich die Bundesinnung der Orthopädiemechaniker, und die Orthopädieinnung hat als Beratungsorgan anscheinend diese ARGE Orthopädie. Ich darf bitten, diese Ehrenerklärung des Herrn Probst zur Kenntnis zu nehmen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist keine Ehrenerklärung!) Lassen Sie mich Ihnen, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, betreffend den Rechnungshofbericht sachlich etwas sagen. Ich gestehe zu, ich habe das dreimal gelesen, es gibt nirgends einen Hinweis darauf, daß diese Beträge Jahresbeträge sind. Aber es gibt eine logische Schlußfolgerung. Da in der Spalte "leitender Dienst" die Beträge Jahresbeträge sind – es wird wohl niemand annehmen, daß es einen leitenden Angestellten, sprich: Generaldirektor, gibt, der im Monat 1,4 Millionen Schilling verdient –, sind auch die Beträge der leitenden Funktionäre Jahresbeträge. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé .)

Ich darf Ihnen, weil Sie auch die Wiener Gebietskrankenkasse zitiert haben, die Beträge der Wiener Gebietskrankenkasse nennen. Ich wäre sogar legitimiert, Ihnen den Namen und den Betrag von den fünf Betroffenen zu sagen. Ich werde Ihnen aber nur die Gesamtsumme sagen. Es gibt einen Obmann, zwei Obmann-Stellvetreter, den Vorsitzenden und den Stellvertreter des Überwachungsausschusses, und alle fünf zusammen – alle fünf zusammen! – haben im Monat 133 220 S, das zwölfmal brutto, und nicht diese 320 000 S einer im Monat, wie Sie es, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, behauptet haben. (Abg. Leikam: Ungeheuerlich! Das sagt eine Richterin!)

Lassen Sie mich auch einige Klarstellungen betreffend die Firma Normalia vornehmen, da ich es als einen Akt der Fairneß empfinde. Ich meine, daß man jemanden, der hier nicht selbst anwesend ist, nicht irgendeiner Sache verdächtigen darf.

Ich darf feststellen, daß die Firma Normalia durch die Wiener Gebietskrankenkasse überhaupt keine Bevorzugung oder sonst irgend etwas genießt. Da kann die Wiener Gebietskrankenkasse keinen Einfluß nehmen. Wenn ein Versicherter freiwillig zu dieser Orthopädiefirma geht, dann bekommt die Firma Normalia genau den tariflich festgesetzten Betrag, den jeder andere Bandagist im Raume Wien von der Wiener Gebietskrankenkasse bekommt, vergütet.

Damit man ein Gefühl für die Größenordnung bekommt – nach dieser Diskussion muß man ja den Eindruck haben, es gehe um riesige Summen, die da hin und her verschoben werden –, darf ich, legitimiert durch Herrn Professor Kristen, dem Hohen Haus mitteilen: Bei der Firma Normalia handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit einem Jahresumsatz von 2,5 Millionen Schilling, und von diesen 2,5 Millionen Schilling entfällt 1 Million Schilling auf den Umsatz mit Bandagistenwaren. (Abg. Dr. Haider: Immerhin fast 50 Prozent!) In der Statistik der Wiener Gebietskrankenkasse ist die Firma Normalia bei den Umsätzen mit allen Bandagisten weit im untersten Drittel zu finden. (Abg. Dr. Graf: Da müssen wir eine Kollekte veranstalten!) Also auch in diesem Fall wurde nun der Wahrheit die Ehre gegeben.

Was Sie, sehr geehrte Damen und Herren, hier hergezeigt haben, kann ich nur als Badeschlapfen bezeichnen. Aber ich nehme das Problem sehr ernst und werde um Aufklärung bemüht sein. Wenn das stimmt, was Sie behaupten, daß nämlich für diesen Badeschlapfen – nach meiner Diktion – 12 700 S inklusive Mehrwertsteuer bezahlt wurden, dann ist das sicher ein Fall für den Staatsanwalt.


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