Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 237

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Wir waren aber der Meinung, daß dieses Post-Betriebsverfassungsgesetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beschließen ist. Daher haben wir diese Gesetzesvorlage auch heute zur Beschlußfassung vorgelegt.

Ich bitte, dem die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

0.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

0.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist das der Zeitpunkt, zu dem ich mir gewünscht habe, zu diesem Post-Betriebsverfassungsgesetz sprechen zu dürfen, weil es ungefähr auch die Qualität dieser Gesetzgebung markiert: In diesem ziemlich verschlafenen Auditorium – Entschuldigung, daß ich das sage –, in diesem zu schon vorgerückter Stunde tagenden Auditorium wird die Qualität dieser Gesetzgebung noch einmal debattiert.

Da gibt es einen Initiativantrag Verzetnitsch, Neugebauer und Genossen, der dem Ausschuß zur Beratung zugewiesen wird und in der Ausschußberatung gleich eine gigantische materielle Abänderung durch einen Abänderungsantrag Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen erfährt, der im Ausschuß kaum diskutiert wird. Wozu auch eigentlich? Wir brauchen diesen Antrag nicht materiell zu diskutieren, Hauptsache, er wird beschlossen.

Dieser Ausschußbericht mit dem entsprechenden Abänderungsantrag wird dem Plenum zugewiesen, und im Plenum gibt es dann noch zur Draufgabe einen neuerlichen materiellen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen, ebenfalls von diesen eingebracht. Haben Sie noch etwas vergessen? Soll ja vorkommen.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Für die Qualität dieses Gesetz spricht das nicht. Und es spricht auch nicht dafür, daß wir hier ein Post-Betriebsverfassungsgesetz als ein von der Arbeitsverfassung abgetrenntes Gesetz beschließen. Denn das, was Sie an Argumentation anbieten, warum wir hier ein eigenes Gesetz erarbeiten mußten beziehungsweise warum Sie das tun mußten, das spricht nicht für dieses Gesetz.

Sie sagen, das hängt mit der besonderen materiellen Struktur und mit der Tatsache, daß dort noch Personalvertretungsorgane vorzufinden sind, zusammen. Genau deswegen machen Sie ja den heutigen Abänderungsantrag, weil Sie dem Rechnung tragen müssen, daß das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Zukunft gesagt hat: Halt, so geht es nicht, so könnt ihr das nicht machen. Ihr könnt das nicht so beschließen, sondern wir brauchen für die Bundesorgane Personalvertretungsorgane, weil diese nicht der Arbeitsverfassung unterstellt werden können. (Abg. Dr. Feurstein: Hoheit!) Doch, doch, selbstverständlich, das ist die Begründung des Wissenschaftsministeriums. (Abg. Dr. Feurstein: Hoheitsverwaltung!) Ja, genau von der spreche ich, Herr Kollege Feurstein. Ich habe es gesagt. Sie haben mir nicht zugehört.

Ich will das auch nicht inhaltlich diskutieren. Ich meine, diese Gesetzgebung hat keine Qualität. (Beifall des Abg. Meisinger. ) Ich finde es schade, daß Sie, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, und Sie, meine Damen und Herren vom ÖGB – Kollege Verzetnitsch und alle anderen sollen sich angesprochen fühlen –, ein Gesetz hier einbringen, das weder in den Organen des ÖGB intensiver diskutiert worden wäre – das ist offensichtlich nicht notwendig – noch von der Arbeiterkammer eine eigene Begutachtung erfahren hat. Denn als wir die Begutachtung von seiten der Arbeiterkammer angefordert haben, hat es geheißen: Wir brauchen keine eigene Begutachtung zu machen, denn das Gesetz kommt ohnehin von uns. – Das ist natürlich eine neue Qualität, Herr Abgeordneter Feurstein, daß sozusagen das Gesetz nicht von Ihnen, sondern aus der Arbeiterkammer kommt. Soll mir auch recht sein. Es spricht das in diesem Fall leider nicht für die Qualität der Arbeiterkammer und nicht für die Qualität des Gesetzes. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

0.34


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