Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 236

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Hintergrund der allgemeinen Verdrossenheit über die Gesetzesflut. Das im Protokoll stehen zu haben, war mir diese Wortmeldung wert.

Im übrigen werden wir aus diesen grundsätzlichen Erwägungen – nicht aus inhaltlichen Gründen – dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

0.25

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht zu beurteilen, aus welchen Gründen und mit welchen Motiven das Liberale Forum dieses Gesetz ablehnt, aber zwei Bemerkungen möchte ich doch dazu machen.

Erster Punkt: Es war natürlich unser Anliegen bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes, an der wir ja mitgewirkt haben (Abg. Meisinger: Ein Kuhhandel!) – ich komme darauf zurück –, einerseits zu versuchen, die Grundstruktur des Personalvertretungsgesetzes zu übernehmen, und zwar diesen dreigliedrigen Aufbau, andererseits aber eine weitgehende Angleichung an das Arbeitsverfassungsgesetz herbeizuführen.

Und wenn der Herr Abgeordnete Kier kritisiert, daß es zum Teil identische Formulierungen in diesem Post-Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitsverfassungsgesetz gibt, so bestätigt das genau unser Anliegen, das wir verwirklichen wollen. Und wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, auch nicht aufgrund meiner Erklärungen im Ausschuß, so ist dies ein Motiv, das ich in diesem Zusammenhang als Ablehnungsgrund nicht verstehe.

Zweiter Punkt: Der Herr Abgeordnete Meisinger hat hier aufgrund einer völlig aus der Luft gegriffenen Annahme von einem Kuhhandel gesprochen. Ich möchte ganz eindeutig feststellen, daß es in diesem Zusammenhang überhaupt keinerlei Absprachen gegeben hat und auch keine Absprachen notwendig waren, meine Damen und Herren. (Abg. Meisinger: Das entspricht der Realität!) Ich weise das schärfstens zurück! (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Punkt: Es geht hier nicht darum, daß wir neue Freistellungen von Personalvertretern oder, wie es jetzt heißt, Mitgliedern von Personalausschüssen, Zentralausschüssen, Vertrauenspersonenausschüssen schaffen. Das ist nicht wahr. Wenn Sie es genau durchrechnen, werden Sie insgesamt genau die gleiche Zahl von Freistellungen ermitteln und herausbringen, wie dies bei Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes der Fall wäre. Es ist in keiner Weise eine Ausweitung von Freistellungen erfolgt. Auch dies ist ein Irrtum, so wie natürlich auch mehrere andere Dinge, die hier geäußert worden sind, darauf zurückzuführen sind, daß die Betroffenen das Gesetz nicht richtig gelesen haben.

Für uns war wichtig – und ich komme wieder zum Arbeitsverfassungsgesetz zurück –, daß wir gerade im Bereich der Behinderten-Vertrauenspersonen und bei den Jugendvertretern jene Grundsätze umgesetzt haben, die auch im Arbeitsverfassungsgesetz gelten. Wir haben uns weitgehend an das Arbeitsverfassungsgesetz angelehnt, und ich meine, das war auch richtig und in diesem Sinne gut.

Zusammenfassend meine ich also, daß wir sicherlich die Interessen der Arbeitnehmer, der Dienstnehmer primär in den Vordergrund gestellt haben.

Es ist nicht so – und da irrt der Herr Abgeordnete Kier zum dritten Mal –, daß im Poststrukturgesetz keine Übergangsbestimmung enthalten ist. Die Übergangsbestimmung ist im Poststrukturgesetz sehr wohl enthalten. Es ist eindeutig bestimmt, daß bis zur Erlassung dieses Post-Betriebsverfassungsgesetzes das Personalvertretungsgesetz zur Anwendung kommt.

Es gibt noch eine zweite Übergangsbestimmung, die ich jetzt im Detail nicht mehr erläutern möchte, die aber klarstellt, daß auf jeden Fall für eine Vertretung der Dienstnehmer in den entsprechenden Organen gesorgt ist.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite