Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 235

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"Für die im § 3 Z 4 genannten Dienststellen des Bundes bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Personalvertretungsorgane nach den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes."

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Ich ersuche Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser neu geschaffenen Struktur der Post und Telekom Austria AG diesem Gesetz auch in Form dieses Abänderungsantrages Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

0.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von der Frau Abgeordneten Silhavy vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Ich beziehe ihn in die Verhandlungen mit ein.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

0.20

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann an die Ausführungen des Herrn Kollegen Meisinger anknüpfen. Er hat bereits sehr deutlich hervorgehoben, daß es sich hier um ein Gesetz handelt, das nicht von seinem Regelungskreis her überflüssig ist, sondern als solches überflüssig ist.

Es handelt sich hierbei nämlich um Versäumnisse, die nachgeholt werden, weil anläßlich der Schaffung des Poststrukturgesetzes offenbar noch nicht bekannt war oder übersehen wurde, daß das Poststrukturgesetz eben auch wesentliche Änderungen auf der Ebene der Mitwirkungsrechte der Dienstnehmer mit sich bringt und daß man daher eigentlich gut beraten gewesen wäre, bei dieser Gelegenheit bereits durch entsprechende Übergangsbestimmungen das nunmehr zur Lösung anstehende Problem zu regeln.

Aber das eigentlich wirklich Unangenehme an diesem Gesetz ist nicht der Regelungsinhalt. Zu dem können wir uns freimütig bekennen. Wir halten es für wichtig, für dringend, für eben nachzuholen. Aber warum dazu nicht das vorhandene Arbeitsverfassungsgesetz als Stammgesetz verwendet wurde und warum man sich nicht darauf konzentriert hat, jene Bestimmungen hier vorzulegen, die die Spezifika enthalten, die man braucht, um diese Überleitung zu machen, das ist überhaupt nicht nachvollziehbar – noch dazu, wenn man bei genauem Studium erkennen kann, daß die wesentlichen Abschnitte dieses Post-Betriebsverfassungsgesetzes fast wortidentisch aus dem Arbeitsverfassungsgesetz abgeschrieben sind, mit dem einzigen wirklich schweren Fehler, daß man teilweise überflüssigerweise einzelne Worte gestrichen hat. Zum Beispiel hat man in diesem neuen Post-Betriebsverfassungsgesetz einen Dienstnehmerbegriff definiert, einen Arbeitnehmerbegriff, der wortidentisch ist mit dem des Arbeitsverfassungsgesetzes, nur ein Wort ist herausgestrichen, nämlich der Klammerausdruck "Heimarbeiter".

Ich verstehe schon, daß die Legisten des Verkehrsressorts, jetzt Wissenschaftsressorts, als sie dieses Gesetz offenbar hauptsächlich abschreibend entwickelt haben, der Meinung waren, bei der Post gebe es keine Heimarbeiter, also braucht man das auch nicht. Das mag wohl zutreffen. Aber erstens sollte man sich nicht ganz so sicher sein, was die Zukunft der Post anlangt. Es könnte sich ja anders entwickeln, in Richtung Telearbeit et cetera. Und zweitens hätte es überhaupt nicht gestört, wenn da "Heimarbeiter" gestanden wäre. Wenn er bei der Post nicht vorkommt, dann spielt es keine Rolle, wenn er im Arbeitnehmerbegriff inkludiert ist.

Quintessenz des Ganzen – ich knüpfe noch einmal an die Ausführungen des Kollegen Meisinger an –: Statt daß wir heute einen Schritt getan hätten, indem unserem Entschließungsantrag zur Vereinheitlichung der Dienstnehmerrechte im Sinne eines Arbeitskreises für die Bundesregierung die Mehrheit gegeben worden wäre, schaffen wir einen neuen Arbeitnehmerbegriff und ein paralleles Arbeitsverfassungsrecht, und das in weiten Passagen völlig überflüssigerweise, weil sich das Arbeitsverfassungsgesetz hervorragend geeignet hätte. Und das, bitte, vor dem


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