Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 234

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sind Mitbestimmungsrechte. Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer sind bei der FPÖ "Pfründe". Das deklariert sich von selbst! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Post-Betriebsverfassungsgesetz ist deshalb notwendig, um die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Post und Telekom Austria AG, die derzeit legistisch nicht geregelt sind, eben auf eine legistische Ebene zu bringen. Durch dieses Betriebsverfassungsgesetz schaffen wir es nämlich endlich, eine rechtliche Grundlage für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerinnen in diesen neuen Bereichen zuwege zu bringen. Das ist einmal die rechtliche Grundlage dafür. Und das lehnen Sie ab! Das ist sehr gut, das werden wir uns merken! Das wird bei den nächsten Wahlen interessant sein.

Die kollektive Rechtsgestaltung erfolgt zum Teil unter Verweis auf das Arbeitsverfassungsgesetz. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß die Sonderkollektivvertragsfähigkeit der Post und Telekom Austria AG beziehungsweise von Unternehmen, wo mehrheitlich die Beteiligung vorhanden ist, zu beachten ist.

Das Betriebsverfassungsgesetz ist grundsätzlich in Anlehnung an das Arbeitsverfassungsgesetz gegliedert, wobei die dreiteilige Wirkung im Organisationsrecht natürlich auf die bisherige dreigliedrige Struktur der betrieblichen Interessenvertretung zurückzuführen ist. Insbesondere wird dabei die bisherige Tätigkeit der Personalvertretungsorgane berücksichtigt.

Zur Wahrung der Befugnisse der Arbeitnehmervertretungen wird einerseits auf das dritte Hauptstück des zweiten Teiles des Arbeitsverfassungsgesetzes verwiesen, andererseits aber werden die bisher den Personalvertretungsorganen gewährten Befugnisse weiterhin eingeräumt. Und da geht es eindeutig um diese Mitbestimmungsrechte, die Sie hier aufgezeigt haben und die Sie ankreiden.

Vielleicht noch etwas zu den Pfründen. Das zeigt auch Ihr Demokratieverständnis, weil Sie gemeint haben, da ist etwas abgemacht worden.

Wahrscheinlich ist Ihnen noch nie aufgefallen, Herr Kollege, daß gewählt wird, daß sich diese Leute einer Wahl stellen. Aber da haben Sie Pech, denn die Wähler wollen nämlich nicht Sie. Sie wollen lieber uns, weil sie wissen, daß wir für ihre Interessen eintreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Was mir noch wesentlich erscheint in diesem Initiativantrag, ist, daß auch die Gleichbehandlung im Bereich der Post geregelt ist. Sie wird also im Bundesgleichbehandlungsbereich angesiedelt sein, damit wir nicht unterschiedliche Regelungen für ArbeitnehmerInnen in diesem Bereich haben.

Die Anwendung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung, wie wir es hier gehört haben, auf die Fernmeldehoheitsverwaltung wäre aber der einzige Fall der Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes auf die Hoheitsverwaltung des Bundes.

Ich bringe daher einen entsprechenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (166 der Beilagen) über den Antrag 182/A der Abgeordneten Verzetnitsch, Neugebauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung (Post-Betriebsverfassungsgesetz – PBVG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Nach dem zweiten Satz des § 75 wird folgender Satz eingefügt:


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