Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 243

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Der MTD ist ein hochqualifizierter Berufsstand, der ein klares Berufsbild und eine exzellente Ausbildung braucht.

Meine Damen und Herren! Überdenken Sie bitte die Novelle!

Die Patienten sollten sich mit ihrer RTA, MTA, Physiotherapeutin, mit Mitarbeitern des Diätdienstes oder der Ergo-Therapeuten, mit der Logopädin oder mit Angehörigen des Orthoptischen Dienstes unterhalten können, sie sollten mit ihnen in ihrer Sprache reden können. Und beachten Sie bitte, daß es aufgrund einer schnellen EU-Anpassung nicht zu einer Qualitätsminderung des Berufsstandes der MTDs kommt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Dr. Povysil vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Onodi. – Bitte, Sie haben das Wort.

0.51

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Schwerpunkt dieser Novelle und deren Intention sind – wie schon gesagt wurde – vor allem die Herstellung der EWR- und EU-Konformität.

Frau Dr. Povysil! Wenn Sie meinen, daß es jetzt mit dieser Novelle möglicherweise zu einer Abwertung des Berufes kommt oder eine Ausübung des Berufes nicht mehr dementsprechend stattfinden kann, so muß ich sagen, daß die Intention gerade entgegengesetzt ist. Die Intention war die EU-Konformität. Man hat gleichzeitig auch Texte übernommen, die sich schon in anderen Gesetzen bewährt haben. Aber man will damit nicht einige Entscheidungen sozusagen ruck, zuck treffen, aufnehmen, die noch diskutiert werden sollten.

Über die entsprechenden Sprachkenntnisse hat man diskutiert. Man hat festgestellt und als selbstverständlich angenommen, daß jemand, der diesen Beruf ausüben will, auch die Sprache verstehen und anwenden können muß. Aber man hat von der generellen Normierung einer Sprachbarriere Abstand genommen und gleichzeitig auch festgehalten, daß es dem Dienstgeber obliegt, die Sprachkenntnisse zu überprüfen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurden auch weitere Schwerpunkte gesetzlich verankert, wie etwa die Studentenvertretung oder die Nostrifikationsbestimmungen. Man hat angeglichen an die Bestimmungen für die Hochschule, sodaß bei Nostrifikationen nicht mehr alle Lehrveranstaltungen gehört werden müssen. In diesem Zusammenhang werden sicher auch die Kosten für derartige Lehrgänge an den Akademien zurückgehen.

Weiters wurde auch Abstand genommen von den jährlichen Kontrolluntersuchungen der Absolventen der Akademien. In diesem Bereich wird es ebenfalls zu einer geringfügigen Verminderung der Ausbildungskosten kommen. Eine vergleichbare Regelung gibt es übrigens auch schon im Krankenpflegegesetz.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der in diese Novelle einfließen und für die Zukunft des Berufes sehr ausschlaggebend sein wird, ist, daß nun auch die Möglichkeit der Abhaltung von Hochschullehrgängen für lehrendes und leitendes Personal besteht, wobei aber die Absolvierung der Sonderausbildung nach dem Bundesgesetz die gleiche Qualifikation schaffen soll.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, es stand wirklich die Bemühung im Vordergrund, auch einige bewährte Bestimmungen in diese Novelle aufzunehmen. Natürlich sind noch weitere Reformschritte geplant, die, wie wir wissen, auch dringend erwünscht sind. Wir wären aber schlecht beraten, würden wir ohne ausreichende Diskussion und Beratung diese Punkte aufnehmen, etwa die Erstellung einer MTD-Liste, die verpflichtende Fortbildung, aber auch Veränderungen im Berufsbild und im Tätigkeitsbereich. Es handelt sich einfach um zu wichtige Anliegen,


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