Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 109

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im Dienstrecht sowie durch die Anwendung wesentlicher Maßnahmen des Beamtensparpakets auch bei den Sozialversicherungen umgesetzt. Weitere 300 Millionen Schilling werden durch Einsparungen bei Fahrtkosten und beim Kostenersatz für Nicht-Vertragsärzte allein im Jahr 1997 erzielt.

Darüber hinaus wird durch Gesetz eine Controlling-Stelle eingerichtet. Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Arbeit und Soziales werden mit der Überwachung der Strukturreform beauftragt. Der Hauptverband wird zu einer Kostendeckelung verpflichtet und hat danach zu trachten, daß die Ausgabenzuwächse die Einnahmensteigerungen unterschreiten.

Ich erwähne diese Einsparungen unter anderem auch deshalb, weil damit klar wird, daß sehr wohl ausgabenseitige Maßnahmen und Strukturreformen in einem beträchtlichen Ausmaß gesetzt werden.

Viertens: Das Leistungsangebot unseres Gesundheitssystems ist im internationalen Vergleich hervorragend. Diese Leistungen bleiben für alle Österreicherinnen und Österreicher erhalten. Im Bereich des Krankengeldes kommt es sogar zu einer deutlichen Leistungsverbesserung: 52 Wochen Krankengeldanspruch werden im Gesetz fixiert. Bisher war das Praxis, aber nicht gesetzlich. (Abg. Dr. Haider: 78 Wochen haben wir!)

Die Anfragesteller tun so, als wären sie an einer ernsthaften Diskussion über Sozialpolitik interessiert, deshalb noch ein grundsätzliches Wort zur sozialen Verträglichkeit und zur sozialen Ausgewogenheit. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. – Abg. Dr. Haider: Bisher waren 78 Wochen Krankengeld! Das wissen Sie nur nicht!)

Wenn ich vor der Alternative stehe, entweder das Krankengeld für Krebskranke und Opfer schwerer Verkehrsunfälle nach einem halben Jahr einzustellen und durch die Sozialhilfe, die teilweise unter 5 000 S pro Monat liegt, zu ersetzen oder eine Krankenscheingebühr mit weitreichenden Ausnahmebestimmungen einzuführen, ist mir klar, wogegen ich mich zu entscheiden habe (Beifall bei der SPÖ) – nämlich dagegen, daß Krebskranke und Unfallopfer, verehrter Herr Dr. Ofner, nach einem halben Jahr ihr Vermögen – sei es ein Auto, sei es ein Fernsehapparat – verwerten müssen, ehe sie überhaupt Sozialhilfe bekommen. (Abg. Dr. Ofner: Herr Bundeskanzler! Es gibt doch weitere Möglichkeiten auch noch!)

Das mag politisch im Sinn der Stimmenmaximierung nicht klug sein, weil es beispielsweise in Wien ohnehin nur 4 000 Menschen betrifft. Ich bekenne mich als Sozialdemokrat uneingeschränkt dazu, auch für diese 4 000 Menschen im Interesse der sozialen Gerechtigkeit einzutreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Fünftens: Forderungen wie die Nichtbezahlung der ersten drei Krankengeldtage kamen aus den Reihen des Hohen Hauses, die sozialpolitisch extrem bedenklich sind und mit einem erheblichen finanziellen Nachteil für Kranke verbunden wären. Sie kommen nicht in Frage und sind daher nicht Bestandteil dieses Pakets. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Wenn Sie das Häupl auch einmal sagen, denn er weiß das nicht!)

Sechstens: Die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten werden um 0,25 Prozentpunkte auf 3,75 Prozent erhöht. Damit zahlen Pensionisten, die medizinische Leistungen in der Regel stärker als andere in Anspruch nehmen, nach wie vor einen geringeren Beitrag als Arbeiter. Herr Dr. Ofner! Wenn Sie mir sagen, wo Sie den verfassungsrechtlichen Skandal sehen, bin ich sehr gern bereit, mit Ihnen einmal zu diskutieren. (Abg. Dr. Haider: Ein Ausspielen gegeneinander!)

Diese äußerst moderate und am Prinzip der Solidarität viel stärker als am Prinzip der Inanspruchnahme orientierte Beitragserhöhung wird dadurch unterstrichen, daß Pensionisten auch von der Krankenscheingebühr ausgenommen sind.

Die Anfragesteller erwähnen mein Schreiben vom 7. Dezember 1995, mit dem ich mich persönlich an Pensionisten gewandt habe. Ich bin Ihnen dafür dankbar, Herr Dr. Ofner (Abg. Dr. Ofner: Das glaube ich nicht!) – dann glauben Sie eben das Falsche! –, weil ich darin


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