versprochen habe, nicht zuzulassen, daß bestehende Pensionen gekürzt werden und das gesetzliche Pensionsalter überfallsartig erhöht wird.
Beide Versprechen habe ich gehalten! (Abg. Dr. Ofner: Nein! Weder noch!) Das gesetzliche Pensionsalter bei langer Versicherungsdauer von 55 Jahren bei Frauen und 60 Jahren bei Männern bleibt unverändert. (Abg. Dr. Ofner: Aber sonst nichts!)
Vor allem durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wird versucht, das faktische Pensionsalter anzuheben – dagegen werden Sie ja nichts haben. Ich habe im Dezember 1995 festgestellt, daß sichere Arbeitsplätze die beste Garantie dafür sind, daß die Pensionen gesichert werden. Diese Aussage gilt, und die Bemühungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind das wichtigste Ziel aller wirtschaftspolitischen Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung auf heimischer wie auch auf europäischer Ebene. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe versprochen, dafür zu sorgen, daß es eine gerechte Pensionsreform gibt. Das Strukturanpassungsgesetz sieht vor, daß unser Pensionssystem unter Stärkung des Versicherungsprinzips abgesichert wird. Mehr Gerechtigkeit wird auch dadurch erreicht, daß stärker berücksichtigt wird, wieviel Versicherungsmonate beziehungsweise Beitragszeiten jemand aufzuweisen hat.
Sie sehen also, Herr Abgeordneter! Was vor dem 17. Dezember 1995 gegolten hat, hat selbstverständlich auch danach die Verhandlungsposition der Sozialdemokraten bestimmt, und Sie sehen ferner, daß diese Verhandlungsposition der Sozialdemokraten das Ergebnis bestimmt hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt keine Kürzung bestehender Pensionen, es gibt keine abrupte Änderung beim Pensionseintrittsalter, und es gibt überschaubare Übergangsregelungen, die sicherstellen, daß die persönliche Lebensplanung des einzelnen berücksichtigt wird.
Ich komme nun zur Beantwortung Ihrer Fragen.
Zu A 1 bis A 5:
Nach eingehenden Beratungen der zuständigen Minister mit den Interessenvertretungen wurden Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung getroffen, die gewährleisten, daß der hohe Standard des österreichischen Sozialsystems weiter aufrechterhalten und gesichert wird.
Für in Pension befindliche Personen gibt es im Pensionsrecht keine Verschlechterung ihrer finanziellen Situation. Bei der im Zusammenhang mit der Budgetkonsolidierung erfolgten Aussetzung der Anpassung für 1997 handelt es sich um eine Maßnahme, durch die niemandem etwas weggenommen wird. Bei dieser Maßnahme wurde jedoch besonders darauf geachtet, daß sozial schwache Gruppen durch die Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 3 000 S für Verheiratete beziehungsweise 2 000 S für Alleinstehende eine Einkommenserhöhung erhalten. 1996 wurden die Pensionen um 2,3 Prozent erhöht. Die Inflationsrate wird nach den vorliegenden Prognosen voraussichtlich um 1,7 Prozent betragen. Allein seit dem Jahr 1990 konnten die Pensionisten eine Kaufkraftsteigerung von real über 3 Prozent verzeichnen. Ausgleichszulagenbezieher hatten in diesem Zeitraum eine Kaufkraftsteigerung von sogar 22 Prozent. (Beifall bei der SPÖ.)
Ziel der nunmehr vorgesehenen Reformmaßnahmen in der Krankenversicherung ist es, die hohe Qualität der Gesundheitsvorsorge und der Krankenbehandlung zu sichern und den medizinischen Fortschritt, den es im Bereich der Diagnose und Therapie gibt, weiterhin allen – also auch den sozial Schwachen – zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem für Pensionisten wichtig, die von einem Sinken der Qualität von Leistungen im Gesundheitsbereich besonders betroffen wären.
Das Auseinanderlaufen von Ausgaben und Einnahmen in der Krankenversicherung in den letzten Jahren wird in Zukunft, wie erwähnt, durch umfangreiche Kosteneindämmungsmaßnahmen verhindert. Soweit noch finanzielle Mittel für die Abdeckung des verbleibenden Defizits