aufzubringen waren, soll durch maßvolle einnahmenseitige Maßnahmen die Finanzierung gesichert werden. Dabei wurde auf die unterschiedliche Situation von Pensionisten und Aktivversicherten Rücksicht genommen. Die maßvolle Beitragserhöhung bei den Pensionisten ist deshalb gerechtfertigt, weil sie gegenüber den Aktivversicherten einen niedrigeren Beitragssatz bei gleichzeitig hohem Leistungsanteil aufweisen. Pensionisten werden jedoch von der Krankenscheingebühr ausgenommen, wodurch eine gerechte Aufteilung der Belastung zwischen Aktivversicherten und Pensionisten sichergestellt ist.
Alle Maßnahmen im Pensionsrecht, die im Rahmen der Budgetkonsolidierung beschlossen wurden, betreffen – mit Ausnahme der Aussetzung der Pensionsanpassung für 1997 – nicht bereits in Pension befindliche Personen, sondern zukünftige Pensionsansprüche. Dabei ist nochmals hervorzuheben, daß es zu keiner Anhebung des gesetzlichen Pensionsanfallsalters gekommen ist, sondern daß durch eine Reihe von sozialverträglichen Maßnahmen mit Übergangsfristen das tatsächliche Pensionsanfallsalter an das gesetzliche herangeführt wird. Dabei wurde auf den Grundsatz Rücksicht genommen, daß Versicherungszeiten, für die Beiträge geleistet wurden, in Hinkunft stärker berücksichtigt werden als beitragsfreie Zeiten. Um im Alter von 60 beziehungsweise 55 Jahren in Pension gehen zu können, genügen auch in Hinkunft 35 echte Beitragsjahre beziehungsweise nach einer gewissen Übergangszeit 37,5 Versicherungsjahre.
Die Änderung der Berücksichtigung von Schulzeiten und Hochschulzeiten wurde vor allem unter dem Gesichtspunkt eines gerechteren Ausgleichs zwischen Akademikern und Nichtakademikern vorgenommen. Im übrigen mußten sie schon bisher für die Leistungshöhe eingekauft werden.
Ich halte daher fest, daß die Einkommen der Pensionisten sowohl durch die bereits getroffenen als auch die zukünftigen Maßnahmen im Pensionsrecht nicht vermindert werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. )
Zu den Fragen B 1 bis B 3:
Ich verweise zunächst auf die Einleitung und streiche noch einmal hervor: Der medizinische Fortschritt bietet immer bessere, aber auch aufwendigere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten. Außerdem steigt erfreulicherweise die Lebenserwartung an. Beide Tatsachen bedeuten aber auch Kostensteigerungen für die soziale Krankenversicherung.
Österreich weist im internationalen Vergleich einen außerordentlich hohen Standard der Gesundheitsversorgung auf.
Die zentrale Rolle im österreichischen Gesundheitssystem nimmt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Beinahe die gesamte Wohnbevölkerung – rund 99 Prozent – ist entweder als Versicherte oder als Angehörige in ihren umfangreichen Schutz einbezogen.
Darüber hinaus bietet das breite Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung volle medizinische Versorgung, die in der Vergangenheit immer dem neuesten medizinischen Fortschritt angepaßt werden konnte.
Trotz der vielfachen Ausweitungen des Leistungsangebots und zusätzlicher Aufgaben der Krankenversicherungsträger ist es dabei gelungen, die Beitragssätze im internationalen Vergleich bemerkenswert niedrig zu halten.
Diese Reformmaßnahmen in der sozialen Krankenversicherung werden die hohe Qualität der Gesundheitsvorsorge und der Krankenbehandlung sichern und den medizinischen Fortschritt, den es in den Bereichen Diagnose und Therapie gibt, weiterhin allen, auch den sozial Schwachen, zur Verfügung stellen. Der Prävention kommt besonderer Stellenwert zu.
Wie ich Ihnen bereits in der Einleitung dargelegt habe, sind fixe Gebühren, deren Höhe von der in Anspruch genommenen Leistung unabhängig ist, von prozentuellen Selbstbehalten zu unterscheiden.