Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 117

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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Es hat im Frühjahr dieses Jahres auch von der Kärntner Ärztekammer einen Vorschlag gegeben, den ich durchaus als beachtenswert betrachte. Die Kärntner Ärztekammer hat, um die unseligen 50 S von den Patienten nicht verlangen zu müssen, vorgeschlagen, einen eigentlich logischen Schritt zu setzen, nämlich bei allen freiwilligen Betriebspensionen im geschützten Bereich – auf deutsch gesagt: bei Kammern, Sozialversicherungsanstalten und ähnlichem – den Krankenversicherungsbeitrag bis zur Höchstbemessungsgrundlage in gleicher Höhe zu kassieren wie bei allen anderen ASVG-Pensionisten. Die Realisierung dieses Vorschlags für den geschützten Bereich der Kärntner Ärztekammer hätte – man höre und staune! – etwa 400 Millionen Schilling ausgemacht. Die 50 S, die Sie jetzt von jedem Kranken abkassieren werden, Herr Bundeskanzler, werden dieselbe Summe ergeben.

Ich frage Sie angesichts der Solidaritätsgedanken, die Sie heute hier formuliert haben: Warum haben Sie nicht dem geschützten Bereich einen Krankenversicherungsbeitrag bis zur Höchstbemessungsgrundlage – wie jedem anderen ASVG-Pensionisten auch – zugemutet und es sich damit auf der anderen Seite erspart, von jedem einzelnen dann, wenn er krank wird, 50 S Krankensteuer abzukassieren? Ich frage Sie: Wie ernst ist es Ihnen mit Ihren Solidaritätsideen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundeskanzler! Wenn Sie meinen, daß Sie den Zuzug in die Frühpension gebremst haben, und wenn Sie meinen, daß sich die Zahl der Pensionseintritte nicht verschlechtert hat, so haben Herr und Frau Österreicher ein durchaus besseres Gefühl für die Tatsachen, was sich hier in Österreich abgespielt hat.

Die Zahlen: 1990: 796 000 Alterspensionen, 115 000 davon vorzeitige; 1994: insgesamt 854 000 Alterspensionen, davon 127 000 vorzeitige; Mai 1995: insgesamt 888 000 Alterspensionen, 152 000 oder 17,1 Prozent davon schon vorzeitige Alterspensionen und Mai 1996: 927 925 Alterspensionisten, davon 179 859 vorzeitige Alterspensionisten, das sind 19,4 Prozent. – Nichts haben Sie eingebremst, Herr Bundeskanzler!

Und wenn Sie sagen, daß sichere Arbeitsplätze das sicherste für das Sozialsystem sind, so meine ich, sind Sie auch dort säumig. Wir haben heuer netto um 37 000 Arbeitsplätze weniger. Wo ist hier die vermehrte Sicherheit geblieben, die Sie in Ihrer Regierungserklärung versprochen haben?

All das sind Zahlen aus Ihrem Amtsbereich, Herr Bundeskanzler, von Ihren Ministerien, Ihre offiziellen Zahlen, keine freiheitlichen Zahlen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich bringe daher nachstehenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Brigitte Povysil und Mag. Herbert Haupt betreffend Rücknahme des Belastungspakets im Bereich der Krankenversicherung – Einsparungen vor neuen Belastungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, die dem Nationalrat zugeleiteten Regierungsvorlagen zur Änderung der Sozialversicherungsgesetze zurückzuziehen und dem Nationalrat bis zum 30. September 1996 Gesetzentwürfe zuzuleiten, die geeignet sind, das Defizit der Krankenversicherungsträger nicht durch Leistungskürzungen oder finanzielle Belastungen für die Versicherten, sondern ausschließlich durch Einsparungen und strukturelle Änderungen im Gesundheits- und Krankenversicherungsbereich dauerhaft zu beseitigen. Dabei sollen insbesondere folgende Einsparungsmöglichkeiten berücksichtigt werden:

Verlagerung medizinischer Leistungen aus den Krankenanstalten in den extramuralen Bereich unter Genehmigung von Gruppenpraxen für alle Medizinberufe,


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