Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 117

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Ich werde kurz sprechen, in diesem Fall nicht über die mangelnde Qualität einer Antwort, sondern über die mangelnde Qualität einer Anfrage, der Anfrage von Dr. Haider und Kollegen. – Wo ist eigentlich Dr. Haider? (Abg. Ing. Tychtl: Wo er immer ist: außer Haus! – Abg. Wabl: Er repariert die Stechuhren! – Weitere Zwischenrufe.)

Herr Mag. Stadler, Herr Erstredner, wo ist eigentlich Herr Dr. Haider?! Ist er eventuell irgendwo in einem Wiener Bezirk und hetzt gegen Ausländer? Wo ist er eigentlich zurzeit, der Herr Dr. Haider? (Abg. Mag. Stadler: Sie müssen mit mir vorliebnehmen!) Das ist bedauerlich. (Abg. Mag. Stadler: Ja, das kann ich Ihnen nachfühlen!)

Meine Damen und Herren! Die Anfrage gibt im Detail eigentlich wenig her. Die Intention, sofern überhaupt so etwas auszumachen ist bei dieser Anfrage, ist ja nicht, so nehme ich an, eine Einzelperson des öffentlichen Lebens anzuschütten ... (Abg. Ing. Reichhold: Eine Frage an Sie: Welche Unwahrheiten hat Kollege Stadler verbreitet?) Die Behauptungen im Zusammenhang mit dem Bundeskanzler, die im übrigen überhaupt nichts zu tun haben mit dieser Besprechung einer Anfragebeantwortung im Zusammenhang mit Pensionen und Verträgen, die Sie hier immer darstellen im Schutze der Immunität. Nehmen Sie auch heute wieder zur Kenntnis: Das sind Unwahrheiten, die Sie hier im Schutz Ihrer Immunität behaupten, und das weisen wir entschieden zurück! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Was konkret im Zusammenhang mit Pensionen?)

Keinesfalls ist es die Intention der FPÖ, eine grundsätzliche Diskussion hier zu führen, welche Möglichkeiten der Bund hat, wenn er Spitzenmanagement benötigt, was der Dienstnehmer Bund für Spitzenleistungen, für Spitzenfunktionen anbieten kann. (Abg. Mag. Stadler: Sie sind ja auch ein "Höchtler", habe ich gehört!)

Wenn man sich die Mühe macht, das Beamtenrecht zu Rate zu ziehen, wird man erkennen, daß im Jahre 1987 die Kombination Karenzierung und Sondervertrag die einzige rechtliche Möglichkeit war, eine Spitzenfunktion, wo hohes Verantwortungsbewußtsein und hohe Leistung notwendig sind, hochkarätig zu besetzen. Weil sich der Betreffende bewährt hat, ist sein Vertrag verlängert worden. Das ist aber allgemein bekannt.

Inzwischen hat sich ja das Dienstrecht in vielen Bereichen weiterentwickelt. Es gibt heute viele Möglichkeiten, Spitzenfunktionen auf Zeit zu vergeben. Etwa auch in der Steiermark ist das längst eine Selbstverständlichkeit.

Kurz zu einer weiteren Doppelbödigkeit der FPÖ, die durch diese Besprechung einer Anfragebeantwortung transparent wird: Vor der Nationalratswahl 1994 hat Dr. Haider in einer Titelgeschichte der Zeitung "Gewerkschaft Öffentlicher Dienst", Nummer 9/94 – damals noch jung und flott –, die Einführung von Leistungsorientierung und Motivation im Besoldungssystem gefordert, und wenn das dann geschieht, ist es später Anlaß zum Skandalisieren, zum Kriminalisieren – wie eben in dieser Anfrage.

Das ist ein Beweis der Doppelbödigkeit, meine Damen und Herren von der FPÖ, Sie haben das heute selbst bewiesen und sich damit auch ein Eigentor geschossen! (Beifall bei der SPÖ.)

Kurz noch zur Anfrage selbst: Herr Mag. Stadler behauptet hier, er weiß nicht, was der Betreffende verdient. Das ist typisch! Im Vortext der Anfrage ist die Behauptung aufgestellt, daß der Betreffende 130 000 S verdient. Das stimmt erstens nicht, weil es weniger ist, und zweitens hat man vergessen, das Wort "brutto" hinzuzufügen. Und ich denke, in Tagen der Bezügediskussion sollte das immer dabeistehen. Denn Herr Professor Brauneder etwa würde sich ja auch wünschen, wenn seine Bezüge in der Zeitung stehen, daß das Wörtchen "brutto" dabeisteht, zumal er ja nur 60 000 S netto behält, wie es der Fraktionsregel in der FPÖ entspricht. (Abg. Dr. Fuhrmann: Das stimmt ja gar nicht! Er behält ja mehr!)

Meine Damen und Herren! Ein weiteres Beispiel für die erbärmliche Qualität dieser Anfrage: Im Punkt 12 ist die Rede von einem "gegenwärtigen Budgetdesaster".


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