Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 138

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Aufgrund dieser Richtlinien müssen österreichische Seeschiffe nach den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft gebaut und so instandgehalten werden, daß sie die höchste Klasse dieser Klassifikationsgesellschaft besitzen. Das Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz ist somit EU-kompatibel und erfüllt damit die erhöhten Anforderungen der EU-Seeverkehrssicherheitspolitik.

Als zweites möchte ich noch über das Bundesgesetz über sichere Container sprechen, welches ebenfalls für mehr Sicherheit im Transportverkehr steht. Österreich ist seit einigen Jahren Vertragspartner des internationalen Übereinkommens über sichere Container. Dem Übereinkommen über sichere Container gehören außer Österreich mehr als 50 Mitgliedstaaten an. So sind nahezu alle europäischen Staaten einschließlich der Staaten der Europäischen Union Vertragsparteien des Abkommens über sichere Container.

Gemäß diesem Übereinkommen ist vorgesehen, daß Container bestimmten Belastungsprüfungen unterworfen werden, bevor sie zugelassen, gekennzeichnet und regelmäßig überprüft werden. Das Gesetz regelt jetzt schon die für die Sicherheit nötigen Bestimmungen für den Bau, für die Zulassung, Kennzeichnung, Instandhaltung und Kontrolle beim internationalen Container-Beförderungswesen. So ist das Ziel dieser Gesetzesvorlage, die Anwendung sowie die Vollziehung des internationalen Übereinkommens auch auf den innerstaatlichen Bereich multimodaler Beförderungsmittel auszudehnen.

Das vorliegende Containersicherheitsgesetz wird einen weiteren maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Sicherheit im nationalen und internationalen Großcontainerverkehr leisten, im besonderen durch die Verpflichtung der Zulassung der Container nach den Bestimmungen und der Ausstattung mit einem ordnungsgemäßen Sicherheitszulassungsschild.

Dieses Gesetz sieht weiters die Vergabe einer Prüf- und Identifizierungsnummer vor. Ferner ist der Eigentümer verpflichtet, seine Container in sicherem Zustand zu erhalten und sie spätestens fünf Jahre nach Herstellung und dann jeweils innerhalb von 30 Monaten einer Überprüfung zu unterziehen.

Vollzugsorgane sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht sowie der Schiffahrtspolizei, Organe des Verkehrsarbeitsinspektorates und die Zollorgane. Diese Organe werden funktionell für die Bezirksverwaltungsbehörde tätig.

Durch die Vollziehung dieses Bundesgesetzes werden natürlich auch Personal- und Sachkosten entstehen. Diese werden aber gering sein, denn es sind keine aufwendigen Schulungen für Kontrollorgane nötig. Ebensowenig wird zusätzliches Personal benötigt. Die Kontrollen von Containern können weitgehend im Rahmen anderer Kontrollen mitvollzogen werden. Stellt man die Vollzugskosten und die Verwaltungsabgaben, zum Beispiel jene, die bei der Zulassung eingenommen werden, gegenüber, so werden sich diese Beiträge kompensieren, und damit wird der Staatshaushalt nicht belastet.

Mit diesen Bestimmungen können Sicherheitsrisiken, wie mangelhafte Konstruktionen oder der mangelhafte Zustand eines Containers, der bei einer erheblichen Beanspruchung im Verkehr über lange Strecken, insbesondere aber auch beim Umschlag entstehen kann, wesentlich reduziert werden.

Dieses Bundesgesetz wird auch positive Impulse für den Bahntransport von Großcontainern setzen. Die Österreichischen Bundesbahnen spielen im kombinierten Ladungsverkehr im allgemeinen sowie im Großcontainerverkehr im besonderen in Europa eine führende Rolle, meine Damen und Herren, und zwar schon seit den Anfängen des kombinierten Ladungsverkehrs. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Schwerpunkt des Großcontainerverkehrs liegt traditionell im internationalen Bereich und hier wieder analog zu den österreichischen Außenhandelsstrukturen im bilateralen Verkehr mit Deutschland, aber auch mit den Benelux-Staaten sowie Italien, Frankreich und der Schweiz.


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